| Beschreibung der maßgeblichen Gründe |
Die beiden von der Auftraggeberin benötigten OCT-Systeme des Fabrikats OPTIS Integrated System erfüllen die zwei folgenden Alleinstellungsmerkmale im Sinne des § 36 Abs 1 Z 3 lit a BVergG: Zum einen müssen diese Systeme die Gefäßwandbildgebung und Druckanalyse im koronaren Gefäßsystem als vollintegrierte Funktion bereitstellen. Mit dieser vollintegrierten Funktion soll sichergestellt werden, dass das Druckverhalten im koronaren Gefäßsystem ausschließlich in einem (1) Analyseverfahren ermittelt und eine spontane Entscheidung über die weiteren Behandlungsmaßnahmen getroffen werden kann. Beim Einsatz eines OCT-Systems, das nicht über eine solche vollintegrierte Funktion verfügt, sind zumindest zwei zeitlich voneinander unabhängige Untersuchungen des Patienten erforderlich. Damit verbunden ist zunächst eine entsprechend erhöhte Belastung der Patienten, die über einen längeren Zeitraum stationär betreut werden müssen. Zum anderen ist damit auch eine unnötige zusätzliche invasive Patientenbelastung verbunden und dem sich daraus ergebenden Risiko von medizinischen Komplikationen, die bei keinem Eingriff ausgeschlossen werden können. Ferner ist damit auch ein späterer Beginn mit den eigentlichen Behandlungsmaßnahmen verbunden, weil erst nach den beiden getrennten Analyseverfahren eine Entscheidung über die erforderlichen Maßnahmen getroffen werden kann. Dieser verzögerte Behandlungsbeginn entscheidet häufig über den Erfolg der Behandlungsmaßnahmen. Darüber hinaus müssen die Systeme eine infrarotbasierte Gefäßwandbildgebung bereitstellen. Dadurch wird gegenüber einer konventionellen ultraschallbasierten Bildgebung eine zehnfach höhere Auflösung im Analyseverfahren für alle koronaren Gefäßsysteme sichergestellt. Diese hochauflösende Bildgebung stellt sicher, dass verschiedenste medizinische Auffälligkeiten (Plaque Apposition, Plaquerupturen, Dissektionen, Stent Apposition etc) bereits im Analyseverfahren erkannt und darauf aufbauend eine treffsichere Entscheidung über weitere Behandlungsmaßnahmen getroffen werden kann. Eine möglichst exakte Erkennbarkeit von Auffälligkeiten in koronaren Gefäßsystemen trägt entscheidend dazu bei, dass möglichst frühzeitig mit den bestmöglichen Behandlungsmaßnahmen begonnen werden kann. Aus diesen Gründen werden in Österreich aufgrund des gegenwärtigen Standes der Technik und der Medizin eine infrarotbasierte Gefäßwandbildgebung bereits in rund 90% der Anwendungsfälle eingesetzt. Nur mehr in den restlichen rund 10% der Anwendungsfälle, für die keine hochauflösende Bildgebung erforderlich ist, wird eine ultraschallbasierte Bildgebung verwendet; diese Fälle betreffen im Wesentlichen die Untersuchungen eines Hauptstammes sowie chronische totale Okklusionen (vollständiger Verschluss von Koronararterien), für die keine hochauflösende Bildgebung erforderlich ist. |