<?xml version='1.0' encoding='UTF-8'?><KD_8_1_Z4 version="1" xmlns="http://www.brz.gv.at/eproc/kd/2018/12"><CONTRACTING_BODY><ADDRESS_CONTRACTING_BODY><OFFICIALNAME>Steierm&#228;rkische Krankenanstaltengesellschaft m.b.H.</OFFICIALNAME><NATIONALID>9110015306446</NATIONALID><PHONE>+43 153231510</PHONE><E_MAIL>office@estermann-pock.at</E_MAIL><CONTACT>Estermann Pock Rechtsanw&#228;lte GmbH, Herr RA Dr. Ralf D. Pock</CONTACT></ADDRESS_CONTRACTING_BODY></CONTRACTING_BODY><OBJECT_CONTRACT><TITLE><P>Liefervertrag f&#252;r die Beschaffung und das Service von zwei OCT-Systemen</P></TITLE> <REFERENCE_NUMBER>88/2020</REFERENCE_NUMBER><CPV_MAIN><CPV_CODE CODE="33115000" /></CPV_MAIN><TYPE_CONTRACT CTYPE="SUPPLIES" /><SHORT_DESCR><P>Liefervertrag f&#252;r die Beschaffung und das Service von zwei OCT-Systemen</P></SHORT_DESCR><NO_LOT_DIVISION /><OBJECT_DESCR><NUTS CODE="AT22" /><MAIN_SITE><P>Steiermark</P></MAIN_SITE></OBJECT_DESCR></OBJECT_CONTRACT><AWARD_CONTRACT><AWARDED_CONTRACT><CONTRACTOR><ADDRESS_CONTRACTOR><OFFICIALNAME>Abbott Medical Austria Ges.m.b.H.</OFFICIALNAME></ADDRESS_CONTRACTOR></CONTRACTOR></AWARDED_CONTRACT></AWARD_CONTRACT><COMPLEMENTARY_INFO><DATE_DISPATCH_NOTICE>2020-12-23</DATE_DISPATCH_NOTICE></COMPLEMENTARY_INFO><ADDITIONAL_CORE_DATA><DATE_FIRST_PUBLICATION>2020-12-24</DATE_FIRST_PUBLICATION><DATETIME_LAST_CHANGE>2020-12-24T16:35:54</DATETIME_LAST_CHANGE><D_JUSTIFICATION><P>Die beiden von der Auftraggeberin ben&#246;tigten OCT-Systeme des Fabrikats OPTIS Integrated System erf&#252;llen die zwei folgenden Alleinstellungsmerkmale im Sinne des &#167; 36 Abs 1 Z 3 lit a BVergG: Zum einen m&#252;ssen diese Systeme die Gef&#228;&#223;wandbildgebung und Druckanalyse im koronaren Gef&#228;&#223;system als vollintegrierte Funktion bereitstellen. Mit dieser vollintegrierten Funktion soll sichergestellt werden, dass das Druckverhalten im koronaren Gef&#228;&#223;system ausschlie&#223;lich in einem (1) Analyseverfahren ermittelt und eine spontane Entscheidung &#252;ber die weiteren Behandlungsma&#223;nahmen getroffen werden kann. Beim Einsatz eines OCT-Systems, das nicht &#252;ber eine solche vollintegrierte Funktion verf&#252;gt, sind zumindest zwei zeitlich voneinander unabh&#228;ngige Untersuchungen des Patienten erforderlich. Damit verbunden ist zun&#228;chst eine entsprechend erh&#246;hte Belastung der Patienten, die &#252;ber einen l&#228;ngeren Zeitraum station&#228;r betreut werden m&#252;ssen. Zum anderen ist damit auch eine unn&#246;tige zus&#228;tzliche invasive Patientenbelastung verbunden und dem sich daraus ergebenden Risiko von medizinischen Komplikationen, die bei keinem Eingriff ausgeschlossen werden k&#246;nnen. Ferner ist damit auch ein sp&#228;terer Beginn mit den eigentlichen Behandlungsma&#223;nahmen verbunden, weil erst nach den beiden getrennten Analyseverfahren eine Entscheidung &#252;ber die erforderlichen Ma&#223;nahmen getroffen werden kann. Dieser verz&#246;gerte Behandlungsbeginn entscheidet h&#228;ufig &#252;ber den Erfolg der Behandlungsma&#223;nahmen. Dar&#252;ber hinaus m&#252;ssen die Systeme eine infrarotbasierte Gef&#228;&#223;wandbildgebung bereitstellen. Dadurch wird gegen&#252;ber einer konventionellen ultraschallbasierten Bildgebung eine zehnfach h&#246;here Aufl&#246;sung im Analyseverfahren f&#252;r alle koronaren Gef&#228;&#223;systeme sichergestellt. Diese hochaufl&#246;sende Bildgebung stellt sicher, dass verschiedenste medizinische Auff&#228;lligkeiten (Plaque Apposition, Plaquerupturen, Dissektionen, Stent Apposition etc) bereits im Analyseverfahren erkannt und darauf aufbauend eine treffsichere Entscheidung &#252;ber weitere Behandlungsma&#223;nahmen getroffen werden kann. Eine m&#246;glichst exakte Erkennbarkeit von Auff&#228;lligkeiten in koronaren Gef&#228;&#223;systemen tr&#228;gt entscheidend dazu bei, dass m&#246;glichst fr&#252;hzeitig mit den bestm&#246;glichen Behandlungsma&#223;nahmen begonnen werden kann. Aus diesen Gr&#252;nden werden in &#214;sterreich aufgrund des gegenw&#228;rtigen Standes der Technik und der Medizin eine infrarotbasierte Gef&#228;&#223;wandbildgebung bereits in rund 90% der Anwendungsf&#228;lle eingesetzt. Nur mehr in den restlichen rund 10% der Anwendungsf&#228;lle, f&#252;r die keine hochaufl&#246;sende Bildgebung erforderlich ist, wird eine ultraschallbasierte Bildgebung verwendet; diese F&#228;lle betreffen im Wesentlichen die Untersuchungen eines Hauptstammes sowie chronische totale Okklusionen (vollst&#228;ndiger Verschluss von Koronararterien), f&#252;r die keine hochaufl&#246;sende Bildgebung erforderlich ist.</P></D_JUSTIFICATION></ADDITIONAL_CORE_DATA></KD_8_1_Z4>