| Beschreibung |
Das Diagnostik & Forschungsinstitut für Gerichtliche Medizin der Medizinischen Universität Graz plant die Beschaffung (Lieferung und Installation) eines High-End Photon-Counting Computertomographen mit zwei Stück Befundungsstationen, bis zu drei Workstations, einer geraden Platte als Wechselplatte für den CT-Tisch, diversen Lagerungshilfen, digitalem Bildarchiv und der Möglichkeit der Einbindung in das KAGes bzw. MUG Netzwerk (PACS) sowie Einschulung, Vollgarantie inkl. Wartung für 36 Monate mit optionalem Wartungsvertrag ab dem 4. Jahr. |
| Beschreibung der maßgeblichen Gründe |
Die Auftraggeberin führt ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung mit einem Unternehmen gem. § 36 Abs 1 Z 3 lit a BVergG durch, da aus technischen Gründen die Lieferung nur von einem bestimmten Unternehmer erbracht werden kann.<br />Benötigt wird ein Photon-Counting Computertomograph mit bestmöglichem Kontrast und Auflösung, der eine Ganzkörper-CT Untersuchung von Kindern und Erwachsenen mit einer hohen mAs durchführen kann. Die rekonstruierbare Schichtdicke muss dabei bei maximal 0,2 mm liegen, um jedwede strukturelle Veränderung, insbesondere bei Föten und Babys sowie feinste Details z.B. im Bereich des Kehlkopfskeletts erfassen zu können. Auf Grund der unterschiedlichen Schwerpunkte der Fälle müssen möglichste viele Parameter durch den Untersucher individuell pro Fall am CT und an der Workstation einstellbar sein. Es muss auch die Möglichkeit einer Bildgebung mit Kontrastmittel möglich sein. Der zusätzliche Einsatz des Gerätes im Rahmen unserer interdisziplinären, klinischen Forschung erfordert eine CE-Zertifizierung.<br />Folgende Untersuchungen gehören zu den Hauptanforderungen: Ganzkörpercomputertomographie Erwachsener / Kind / Säugling, Ganzkörper-CT nach Injektion von Kontrastmittel, Schädel, Zungenbein und Kehlkopf hochauflösend, Thorax, Abdomen, Wirbelsäule, Nasennebenhöhlen, Low Kv Imaging für Mumien und Fettwachsleichen, Zinn Filter für die Entwicklung von Säuglingsprotokollen.<br />Eine Röntgenstrahlenreduktion und die damit verbundenen Dosisreduktion bei einer Röntgen-Untersuchung sind in der postmortalen Anwendung nachrangig. Aus diesem Grund werden die vorher angeführten Untersuchungen, je nach Fall mit einer hohen kV und hohen mAs durchgeführt, um die bestmöglichste Bildqualität zu erreichen. Wichtig ist zudem eine sehr gute Metallartefaktunterdrückung, um Befunde im topischen Bezug zu Fremdkörpern beurteilen zu können.<br />Da mit diesem CT nur ein Gerät auf der Gerichtsmedizin zur Verfügung steht, muss es für jegliche Patienten/Leichen geeignet sein und die Gentry dementsprechend größtmöglich sein, aber allenfalls > 80 cm sein. Aufgrund der detaillierten Untersuchungen von Leichen muss ein hohes Datenvolumen sowohl bei der Bild-Akquirierung als auch bei der nachfolgenden Berechnung verarbeitet werden können (ca. 5 GB bei Nativ, ca. 10-15 GB bei postmortaler Angiographie).<br />Aufgrund der benötigten Geräte-Konfiguration kommt für diesen Auftrag nur das System NAEOTOM Alpha.Prime der Firma Siemens Healthcare Diagnostics GmbH in Frage, weil nur dieses die in der Folge angeführten Kriterien (technischen Besonderheiten) erfüllen kann. 1. Rekonstruierbare Schichtdicke von 0,2 mm: Die rekonstruierte Schichtdicke hat einen wesentlichen Einfluss auf die Bildqualität entlang der Körperlängsachse (z-Richtung). Während die Auflösung in x- und y-Richtung bestimmt, wie gut Details innerhalb einer einzelnen Schicht dargestellt werden, beeinflusst die Schichtdicke, wie präzise Strukturen zwischen mehreren Schichten erkennbar sind. Je dünner die rekonstruierten Schichten sind, desto besser können kleine anatomische Strukturen und Läsionen dargestellt werden. Gleichzeitig wird der sogenannte Partial-Volume-Effekt (bei kleinen Strukturen) reduziert, bei dem unterschiedliche Gewebe innerhalb einer Schicht miteinander vermischt erscheinen. Die geringe rekonstruierbare Schichtdicke ist in unserem gerichtsmedizinischen Einsatzgebiet essentiell für die detaillierte Beurteilung von Föten, Babys und Kleinkindern. Ohne diese Möglichkeit wären kleinste Frakturen, welche für die Beurteilung einer möglichen Kindsmisshandlung richtungsweisend sein können, nicht sicher sichtbar und beurteilbar. Ferner wird dadurch sichergestellt, dass auch kleinste Frakturen z.B. im Bereich des Kehlkopfskelets oder an Metaphysen nicht übersehen werden. [Zur weiteren Begründung siehe "Zusätzliche Angaben"] |