<?xml version='1.0' encoding='UTF-8'?><KD_8_1_Z4 version="1" xmlns="http://www.brz.gv.at/eproc/kd/2018/12"><CONTRACTING_BODY><ADDRESS_CONTRACTING_BODY><OFFICIALNAME>Medizinische Universit&#228;t Graz</OFFICIALNAME><NATIONALID>9110002391394</NATIONALID><PHONE>+43 31638571462</PHONE><E_MAIL>recht@medunigraz.at</E_MAIL><CONTACT>Diagnostik &amp; Forschungsinstitut f&#252;r Gerichtliche Medizin</CONTACT></ADDRESS_CONTRACTING_BODY></CONTRACTING_BODY><OBJECT_CONTRACT><TITLE><P>Photon-Counting Computertomograph f&#252;r das Diagnostik &amp; Forschungsinstitut f&#252;r Gerichtliche Medizin der Medizinischen Universit&#228;t Graz</P></TITLE> <REFERENCE_NUMBER>2026/0373</REFERENCE_NUMBER><CPV_MAIN><CPV_CODE CODE="33115100" /></CPV_MAIN><TYPE_CONTRACT CTYPE="SUPPLIES" /><SHORT_DESCR><P>Das Diagnostik &amp; Forschungsinstitut f&#252;r Gerichtliche Medizin der Medizinischen Universit&#228;t Graz plant die Beschaffung (Lieferung und Installation) eines High-End Photon-Counting Computertomographen mit zwei St&#252;ck Befundungsstationen, bis zu drei Workstations, einer geraden Platte als Wechselplatte f&#252;r den CT-Tisch, diversen Lagerungshilfen, digitalem Bildarchiv und der M&#246;glichkeit der Einbindung in das KAGes bzw. MUG Netzwerk (PACS) sowie Einschulung, Vollgarantie inkl. Wartung f&#252;r 36 Monate mit optionalem Wartungsvertrag ab dem 4. Jahr.</P></SHORT_DESCR><NO_LOT_DIVISION /><OBJECT_DESCR><CPV_ADDITIONAL><CPV_CODE CODE="50400000" /></CPV_ADDITIONAL><NUTS CODE="AT221" /></OBJECT_DESCR></OBJECT_CONTRACT><AWARD_CONTRACT><AWARDED_CONTRACT><CONTRACTOR><ADDRESS_CONTRACTOR><OFFICIALNAME>Siemens Healthcare Diagnostics GmbH</OFFICIALNAME></ADDRESS_CONTRACTOR></CONTRACTOR></AWARDED_CONTRACT></AWARD_CONTRACT><COMPLEMENTARY_INFO><DATE_DISPATCH_NOTICE>2026-09-18</DATE_DISPATCH_NOTICE></COMPLEMENTARY_INFO><ADDITIONAL_CORE_DATA><DATE_FIRST_PUBLICATION>2026-09-20</DATE_FIRST_PUBLICATION><DATETIME_LAST_CHANGE>2026-09-20T13:05:01</DATETIME_LAST_CHANGE><D_JUSTIFICATION><P>Die Auftraggeberin f&#252;hrt ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung mit einem Unternehmen gem. &#167; 36 Abs 1 Z 3 lit a BVergG durch, da aus technischen Gr&#252;nden die Lieferung nur von einem bestimmten Unternehmer erbracht werden kann.</P><P>Ben&#246;tigt wird ein Photon-Counting Computertomograph mit bestm&#246;glichem Kontrast und Aufl&#246;sung, der eine Ganzk&#246;rper-CT Untersuchung von Kindern und Erwachsenen mit einer hohen mAs durchf&#252;hren kann. Die rekonstruierbare Schichtdicke muss dabei bei maximal 0,2 mm liegen, um jedwede strukturelle Ver&#228;nderung, insbesondere bei F&#246;ten und Babys sowie feinste Details z.B. im Bereich des Kehlkopfskeletts erfassen zu k&#246;nnen. Auf Grund der unterschiedlichen Schwerpunkte der F&#228;lle m&#252;ssen m&#246;glichste viele Parameter durch den Untersucher individuell pro Fall am CT und an der Workstation einstellbar sein. Es muss auch die M&#246;glichkeit einer Bildgebung mit Kontrastmittel m&#246;glich sein. Der zus&#228;tzliche Einsatz des Ger&#228;tes im Rahmen unserer interdisziplin&#228;ren, klinischen Forschung erfordert eine CE-Zertifizierung.</P><P>Folgende Untersuchungen geh&#246;ren zu den Hauptanforderungen: Ganzk&#246;rpercomputertomographie Erwachsener / Kind / S&#228;ugling, Ganzk&#246;rper-CT nach Injektion von Kontrastmittel, Sch&#228;del, Zungenbein und Kehlkopf hochaufl&#246;send, Thorax, Abdomen, Wirbels&#228;ule, Nasennebenh&#246;hlen, Low Kv Imaging f&#252;r Mumien und Fettwachsleichen, Zinn Filter f&#252;r die Entwicklung von S&#228;uglingsprotokollen.</P><P>Eine R&#246;ntgenstrahlenreduktion und die damit verbundenen Dosisreduktion bei einer R&#246;ntgen-Untersuchung sind in der postmortalen Anwendung nachrangig. Aus diesem Grund werden die vorher angef&#252;hrten Untersuchungen, je nach Fall mit einer hohen kV und hohen mAs durchgef&#252;hrt, um die bestm&#246;glichste Bildqualit&#228;t zu erreichen. Wichtig ist zudem eine sehr gute Metallartefaktunterdr&#252;ckung, um Befunde im topischen Bezug zu Fremdk&#246;rpern beurteilen zu k&#246;nnen.</P><P>Da mit diesem CT nur ein Ger&#228;t auf der Gerichtsmedizin zur Verf&#252;gung steht, muss es f&#252;r jegliche Patienten/Leichen geeignet sein und die Gentry dementsprechend gr&#246;&#223;tm&#246;glich sein, aber allenfalls &gt; 80 cm sein. Aufgrund der detaillierten Untersuchungen von Leichen muss ein hohes Datenvolumen sowohl bei der Bild-Akquirierung als auch bei der nachfolgenden Berechnung verarbeitet werden k&#246;nnen (ca. 5 GB bei Nativ, ca. 10-15 GB bei postmortaler Angiographie).</P><P>Aufgrund der ben&#246;tigten Ger&#228;te-Konfiguration kommt f&#252;r diesen Auftrag nur das System NAEOTOM Alpha.Prime der Firma Siemens Healthcare Diagnostics GmbH in Frage, weil nur dieses die in der Folge angef&#252;hrten Kriterien (technischen Besonderheiten) erf&#252;llen kann. 1. Rekonstruierbare Schichtdicke von 0,2 mm: Die rekonstruierte Schichtdicke hat einen wesentlichen Einfluss auf die Bildqualit&#228;t entlang der K&#246;rperl&#228;ngsachse (z-Richtung). W&#228;hrend die Aufl&#246;sung in x- und y-Richtung bestimmt, wie gut Details innerhalb einer einzelnen Schicht dargestellt werden, beeinflusst die Schichtdicke, wie pr&#228;zise Strukturen zwischen mehreren Schichten erkennbar sind. Je d&#252;nner die rekonstruierten Schichten sind, desto besser k&#246;nnen kleine anatomische Strukturen und L&#228;sionen dargestellt werden. Gleichzeitig wird der sogenannte Partial-Volume-Effekt (bei kleinen Strukturen) reduziert, bei dem unterschiedliche Gewebe innerhalb einer Schicht miteinander vermischt erscheinen. Die geringe rekonstruierbare Schichtdicke ist in unserem gerichtsmedizinischen Einsatzgebiet essentiell f&#252;r die detaillierte Beurteilung von F&#246;ten, Babys und Kleinkindern. Ohne diese M&#246;glichkeit w&#228;ren kleinste Frakturen, welche f&#252;r die Beurteilung einer m&#246;glichen Kindsmisshandlung richtungsweisend sein k&#246;nnen, nicht sicher sichtbar und beurteilbar. Ferner wird dadurch sichergestellt, dass auch kleinste Frakturen z.B. im Bereich des Kehlkopfskelets oder an Metaphysen nicht &#252;bersehen werden. [Zur weiteren Begr&#252;ndung siehe &quot;Zus&#228;tzliche Angaben&quot;]</P></D_JUSTIFICATION></ADDITIONAL_CORE_DATA></KD_8_1_Z4>