RV in 5 Losen: Los 1: Externe Softwareentwicklung (Java), Los 2: Digitale Transformation, Los 3: Organisationsentwicklung und Change Management, Los 4: Künstliche Intelligenz, Los 5: Virtual Reality

Art KD_8_2_Z3 Kerndaten für die Bekanntgabe der Änderung von vergebenen Aufträgen und abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen gemäß § 365 Abs. 4
Bezeichnung RV in 5 Losen: Los 1: Externe Softwareentwicklung (Java), Los 2: Digitale Transformation, Los 3: Organisationsentwicklung und Change Management, Los 4: Künstliche Intelligenz, Los 5: Virtual Reality
Kategorie (CPV Hauptteil) 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Auftraggeber
Lieferant FiveSquare GmbH
Verfahrensart
Beschreibung Diese Bekanntgabe betrifft nur das Los 4: "Land OÖ: Rahmenvereinbarung Künstliche Intelligenz". Mit dieser Bekanntgabe wird folgendes bekanntgegeben: 1) Änderung der Rahmenvereinbarung gemäß § 365 Abs 3 Z 6 BVergG 2018; 2) Abruf aus der Rahmenvereinbarung vom erstgereihten Rahmenvereinbarungspartner.
Angabe/Anzahl KMU der Auftragnehmer ist 3
Auftragswert vor Veränderung 1,00
Auftragswert zusätzliche Leistung 1,00
Gründe Notwendigkeit Gegenstand der Änderung sind zusätzlich erforderliche Dienstleistungen im Bereich der Digitalen Transformation, insbesondere in Verbindung mit Künstlicher Intelligenz, die seit der Bekanntmachung der Ausschreibung aufgrund von Umständen erforderlich wurden, die die Auftraggeberin nicht vorhersehen konnte. Im Detail war zum Zeitpunkt der Bekanntmachung des Vergabeverfahrens die rasante technologische Entwicklung im Bereich der Künstlichen Intelligenz innerhalb der letzten Monate in dem konkreten Ausmaß nicht absehbar. Da sich die technischen Möglichkeiten sowie die Anwendungsfelder von Künstlicher Intelligenz innerhalb kurzer Zeit erheblich erweitert haben, entstand bei der Auftraggeberin ein gestiegener Bedarf bzw. zusätzliche Möglichkeiten an Dienstleistungen im Bereich der Digitalen Transformation, insbesondere in Verbindung mit Künstlicher Intelligenz. Aufgrund des nicht vorhersehbaren Technologiesprunges sowie der ersten praktischen Erfahrungen ergaben sich für die Auftraggeberin erheblich mehr Use Cases, die deutlich schneller umgesetzt bzw. großflächiger ausgerollt werden können, als zum Zeitpunkt der Bekanntmachung zu erwarten war. Die dadurch erforderlichen Dienstleistungen im Bereich der Digitalen Transformation, insbesondere in Verbindung mit Künstlicher Intelligenz, konnten im ursprünglichen geschätzten Gesamtwert der Rahmenvereinbarung nicht ausreichend berücksichtigt werden.<br />Weiters wurden zwischenzeitlich klare politische Zielsetzungen festgelegt, die für die Auftraggeberin maßgeblich sind, aber auf diese Weise nicht vorhersehbar waren. Insbesondere soll das Bundesland Oberösterreich verstärkt als KI-Standort ausgebaut werden. Diese neuen Vorgaben führten dazu, dass Dienstleistungen im Bereich der Digitalen Transformation, insbesondere in Verbindung mit Künstlicher Intelligenz, in deutlich stärkerem Umfang als ursprünglich geplant zu erbringen sind, was zum Zeitpunkt der Bekanntmachung des Verfahrens nicht vorhersehbar war.<br />Die Erhöhung des geschätzten Gesamtwerts der Rahmenvereinbarung ist daher notwendig, um den tatsächlichen Bedarf der Auftraggeberin unter Berücksichtigung der unvorhersehbaren Marktentwicklung sowie der geänderten politischen Zielsetzungen abzudecken. Der Gegenstand sowie der Gesamtcharakter der Rahmenvereinbarung bleiben unverändert; es erfolgt lediglich eine Anpassung des Umfangs. Der Grenzwert gemäß § 365 Abs 3 BVergG 2018 wird durch die Änderung nicht überschritten. Insgesamt liegt somit eine zulässige Änderung im Sinne des § 365 Abs 3 Z 6 BVergG 2018 vor.
Bezeichnung der/des Konzession/Auftrages RV in 5 Losen: Los 1: Externe Softwareentwicklung (Java), Los 2: Digitale Transformation, Los 3: Organisationsentwicklung und Change Management, Los 4: Künstliche Intelligenz, Los 5: Virtual Reality
Art der Konzession SERVICES
Version 1, XML, zuletzt aktualisiert: 13.05.2026