<?xml version='1.0' encoding='UTF-8'?><KD_8_2_Z3 version="1" xmlns="http://www.brz.gv.at/eproc/kd/2018/12"><CONTRACTING_BODY><ADDRESS_CONTRACTING_BODY><OFFICIALNAME>Land Ober&#246;sterreich, Amt der Ober&#246;sterreichischen Landesregierung</OFFICIALNAME><NATIONALID>9110028062742</NATIONALID><PHONE>+43 1 4097609</PHONE><E_MAIL>kanzlei@schramm-oehler.at</E_MAIL></ADDRESS_CONTRACTING_BODY></CONTRACTING_BODY><OBJECT_CONTRACT><TITLE><P>RV in 5 Losen: Los 1: Externe Softwareentwicklung (Java), Los 2: Digitale Transformation, Los 3: Organisationsentwicklung und Change Management, Los 4:  K&#252;nstliche Intelligenz, Los 5: Virtual Reality</P></TITLE> <REFERENCE_NUMBER>0</REFERENCE_NUMBER><OBJECT_DESCR><CPV_ADDITIONAL><CPV_CODE CODE="72000000" /></CPV_ADDITIONAL><SHORT_DESCR><P>Diese Bekanntgabe betrifft nur das Los 4: &quot;Land O&#214;: Rahmenvereinbarung K&#252;nstliche Intelligenz&quot;. Mit dieser Bekanntgabe wird folgendes bekanntgegeben: 1) &#196;nderung der Rahmenvereinbarung gem&#228;&#223; &#167; 365 Abs 3 Z 6 BVergG 2018; 2) Abruf aus der Rahmenvereinbarung vom erstgereihten Rahmenvereinbarungspartner.</P></SHORT_DESCR></OBJECT_DESCR></OBJECT_CONTRACT><MODIFICATIONS_CONTRACT><DESCRIPTION_PROCUREMENT><CPV_MAIN><CPV_CODE CODE="72000000" /></CPV_MAIN><SHORT_DESCR><P>Abruf aus der Rahmenvereinbarung: Die AG hat einen Abruf von Dienstleistungen der digitalen Transformation, insbesondere mit k&#252;nstlicher Intelligenz, durch unmittelbaren Abruf gem&#228;&#223; Pkt. 6.3 der Rahmenvereinbarung vom erstgereihten Rahmenvereinbarungspartner FiveSquare GmbH am 13.04.2026 vorgenommen. Der Abruf betrifft Dienstleistungen im Bereich der Digitalen Transformation, insbesondere in Verbindung mit K&#252;nstlicher Intelligenz. Die Angaben unter Abschnitt VI &quot;Auftrag/Los&quot; und Abschnitt VI.4 &quot;Angebot&quot; betreffen den Abruf aus der Rahmenvereinbarung vom 13.04.2026.</P></SHORT_DESCR><CONTRACTOR><ADDRESS_CONTRACTOR><OFFICIALNAME>Fivesquare GmbH</OFFICIALNAME><NATIONALID>9110030058238</NATIONALID></ADDRESS_CONTRACTOR></CONTRACTOR></DESCRIPTION_PROCUREMENT><INFO_MODIFICATIONS><UNFORESEEN_CIRCUMSTANCE><P>Gegenstand der &#196;nderung sind zus&#228;tzlich erforderliche Dienstleistungen im Bereich der Digitalen Transformation, insbesondere in Verbindung mit K&#252;nstlicher Intelligenz, die seit der Bekanntmachung der Ausschreibung aufgrund von Umst&#228;nden erforderlich wurden, die die Auftraggeberin nicht vorhersehen konnte. Im Detail war zum Zeitpunkt der Bekanntmachung des Vergabeverfahrens die rasante technologische Entwicklung im Bereich der K&#252;nstlichen Intelligenz innerhalb der letzten Monate in dem konkreten Ausma&#223; nicht absehbar. Da sich die technischen M&#246;glichkeiten sowie die Anwendungsfelder von K&#252;nstlicher Intelligenz innerhalb kurzer Zeit erheblich erweitert haben, entstand bei der Auftraggeberin ein gestiegener Bedarf bzw. zus&#228;tzliche M&#246;glichkeiten an Dienstleistungen im Bereich der Digitalen Transformation, insbesondere in Verbindung mit K&#252;nstlicher Intelligenz. Aufgrund des nicht vorhersehbaren Technologiesprunges sowie der ersten praktischen Erfahrungen ergaben sich f&#252;r die Auftraggeberin erheblich mehr Use Cases, die deutlich schneller umgesetzt bzw. gro&#223;fl&#228;chiger ausgerollt werden k&#246;nnen, als zum Zeitpunkt der Bekanntmachung zu erwarten war. Die dadurch erforderlichen Dienstleistungen im Bereich der Digitalen Transformation, insbesondere in Verbindung mit K&#252;nstlicher Intelligenz, konnten im urspr&#252;nglichen gesch&#228;tzten Gesamtwert der Rahmenvereinbarung nicht ausreichend ber&#252;cksichtigt werden.</P><P>Weiters wurden zwischenzeitlich klare politische Zielsetzungen festgelegt, die f&#252;r die Auftraggeberin ma&#223;geblich sind, aber auf diese Weise nicht vorhersehbar waren. Insbesondere soll das Bundesland Ober&#246;sterreich verst&#228;rkt als KI-Standort ausgebaut werden. Diese neuen Vorgaben f&#252;hrten dazu, dass Dienstleistungen im Bereich der Digitalen Transformation, insbesondere in Verbindung mit K&#252;nstlicher Intelligenz, in deutlich st&#228;rkerem Umfang als urspr&#252;nglich geplant zu erbringen sind, was zum Zeitpunkt der Bekanntmachung des Verfahrens nicht vorhersehbar war.</P><P>Die Erh&#246;hung des gesch&#228;tzten Gesamtwerts der Rahmenvereinbarung ist daher notwendig, um den tats&#228;chlichen Bedarf der Auftraggeberin unter Ber&#252;cksichtigung der unvorhersehbaren Marktentwicklung sowie der ge&#228;nderten politischen Zielsetzungen abzudecken. Der Gegenstand sowie der Gesamtcharakter der Rahmenvereinbarung bleiben unver&#228;ndert; es erfolgt lediglich eine Anpassung des Umfangs. Der Grenzwert gem&#228;&#223; &#167; 365 Abs 3 BVergG 2018 wird durch die &#196;nderung nicht &#252;berschritten. Insgesamt liegt somit eine zul&#228;ssige &#196;nderung im Sinne des &#167; 365 Abs 3 Z 6 BVergG 2018 vor.</P></UNFORESEEN_CIRCUMSTANCE><VAL_TOTAL_BEFORE CURRENCY="EUR">1</VAL_TOTAL_BEFORE><VAL_TOTAL_AFTER CURRENCY="EUR">1</VAL_TOTAL_AFTER></INFO_MODIFICATIONS></MODIFICATIONS_CONTRACT><ADDITIONAL_CORE_DATA><NB_SME_CONTRACTOR>3</NB_SME_CONTRACTOR><OBJECT_CONTRACT_MODIFICATIONS><TITLE><P>RV in 5 Losen: Los 1: Externe Softwareentwicklung (Java), Los 2: Digitale Transformation, Los 3: Organisationsentwicklung und Change Management, Los 4:  K&#252;nstliche Intelligenz, Los 5: Virtual Reality</P></TITLE><TYPE_CONTRACT CTYPE="SERVICES" /></OBJECT_CONTRACT_MODIFICATIONS></ADDITIONAL_CORE_DATA></KD_8_2_Z3>