Fortführung der Informationskampagne Gerätebatterien - „Her mit Leer“

Art KD_8_1_Z4 Kerndaten für die freiwillige Bekanntmachung eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung
Bezeichnung Fortführung der Informationskampagne Gerätebatterien - „Her mit Leer“
Kategorie (CPV Hauptteil) 79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen
NUTS AT130 Wien
Auftraggeber
Lieferant Since Today Werbe GmbH, Wirz Werbeagentur GmbH
Verfahrensart
Art des Auftrags Dienstleistungsauftrag
Beschreibung Dienstleistungsvertrag über Werbeagenturleistungen betreffend die Fortführung der Informationskampagne Gerätebatterien – „Hermit Leer“ der EAK. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung bei Dienstleistungsaufträgen gemäß § 37 Abs 1 Z 3 lit a BVergG durchgeführt.
Beschreibung der maßgeblichen Gründe Gemäß § 37 Abs 1 Z 3 lit a BVergG ist ein „Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung bei Dienstleistungsaufträgen“ zulässig, wenn die Dienstleistung nur von einem bestimmten Unternehmer erbracht werden kann, weil aus technischen Gründen ein Wettbewerb nicht vorhanden ist und es keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gibt und der mangelnde Wettbewerb nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Anforderungen des Vergabeverfahrens ist. Im gegenständlichen Fall liegt eine solche Ausschließlichkeitssituation vor: Die Bietergemeinschaft Since Today & Wirz (BieGe) ist 2021 aus einer EU-weiten Ausschreibung betreffend die Informationskampagne Gerätebatterien als Bestbieter hervorgegangen. Die BieGe Since Today & Wirz hat das Brandface der Kampagne „Her mit Leer!“, die nun fortgesetzt werden soll, kreiert, sich in die Figur des Hermit Leer vertieft und einen unverwechselbaren Charakter erschaffen, und hat die Kampagnenumsetzung verantwortet. Durch einen neuen Werbepartner müsste dieses Verständnis und die entsprechende Fähigkeit zur Ausgestaltung des Brandface in seinen charakteristischen Details erst neu erschlossen werden, was im Hinblick auf den Zeithorizont der Kampagnenfortsetzung nicht sinnvoll wäre. Das Sujet „Her mit Leer“ wie auch grundsätzliche Gestaltung, Sprache und Tonalität der ursprünglichen Kampagne ist zudem jedenfalls beizubehalten, denn der Wiedererkennungswert in der Bevölkerung ist ein ganz entscheidendes Kriterium für deren erfolgreiche Fortführung und vor allem auch dadurch bedingt, dass vom österreichischen Handel auf eigene Kosten tausende Batterie-Recyclingboxen eingesetzt werden, die entsprechend gebrandet sind und beibehalten werden müssen. Nur die Zusammenarbeit mit dem ursprünglichen Vertragspartner ermöglicht eine effiziente und reibungslose Fortsetzung der Kampagne, ohne die Aufbauarbeit der bisherigen Kampagne in diesem wichtigen Bereich des Batterien-Recyclings zu gefährden. Ein Wechsel der Agentur würde den Erfolg der Kampagne gefährden wie auch Verzögerungen und Zusatzkosten verursachen. Eine Neuausschreibung stellt daher keine vernünftige Alternative bzw. Ersatzlösung dar. Nur die Durchführung eines Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung gemäß § 37 Abs 1 Z 3 BVergG mit dem bisherigen Auftragnehmer kann die Kampagnenkontinuität und damit das Beschaffungsziel der Auftraggeberin gewährleisten. Eine künstliche Einschränkung der Anforderungen des Vergabeverfahrens ist durch das zuvor durchgeführte EU-weite Verhandlungsverfahren nicht gegeben.
Tag der erstmaligen Verfügbarkeit 13.12.2025
Letzte Änderung der Ausschreibung 13.12.2025
Version 1, XML, zuletzt aktualisiert: 13.12.2025