<?xml version='1.0' encoding='UTF-8'?><KD_8_1_Z4 version="1" xmlns="http://www.brz.gv.at/eproc/kd/2018/12"><CONTRACTING_BODY><ADDRESS_CONTRACTING_BODY><OFFICIALNAME>Elektroaltger&#228;te Koordinierungsstelle Austria GmbH</OFFICIALNAME><NATIONALID>9110016809250</NATIONALID><PHONE>+43 152237620</PHONE><E_MAIL>office@eak-austria.at</E_MAIL><CONTACT></CONTACT></ADDRESS_CONTRACTING_BODY></CONTRACTING_BODY><OBJECT_CONTRACT><TITLE><P>Fortf&#252;hrung der Informationskampagne Ger&#228;tebatterien -  „Her mit Leer“</P></TITLE> <REFERENCE_NUMBER>1</REFERENCE_NUMBER><CPV_MAIN><CPV_CODE CODE="79340000" /></CPV_MAIN><TYPE_CONTRACT CTYPE="SERVICES" /><SHORT_DESCR><P>Dienstleistungsvertrag &#252;ber Werbeagenturleistungen betreffend die Fortf&#252;hrung der Informationskampagne Ger&#228;tebatterien – „Hermit Leer“ der EAK. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung bei Dienstleistungsauftr&#228;gen gem&#228;&#223; &#167; 37 Abs 1 Z 3 lit a BVergG durchgef&#252;hrt.</P></SHORT_DESCR><NO_LOT_DIVISION /><OBJECT_DESCR><CPV_ADDITIONAL><CPV_CODE CODE="79341400" /></CPV_ADDITIONAL><NUTS CODE="AT130" /></OBJECT_DESCR></OBJECT_CONTRACT><AWARD_CONTRACT><AWARDED_CONTRACT><CONTRACTOR><ADDRESS_CONTRACTOR><OFFICIALNAME>Since Today Werbe GmbH</OFFICIALNAME></ADDRESS_CONTRACTOR></CONTRACTOR><CONTRACTOR><ADDRESS_CONTRACTOR><OFFICIALNAME>Wirz Werbeagentur GmbH</OFFICIALNAME></ADDRESS_CONTRACTOR></CONTRACTOR></AWARDED_CONTRACT></AWARD_CONTRACT><COMPLEMENTARY_INFO><DATE_DISPATCH_NOTICE>2025-12-11</DATE_DISPATCH_NOTICE></COMPLEMENTARY_INFO><ADDITIONAL_CORE_DATA><DATE_FIRST_PUBLICATION>2025-12-13</DATE_FIRST_PUBLICATION><DATETIME_LAST_CHANGE>2025-12-13T21:05:01</DATETIME_LAST_CHANGE><D_JUSTIFICATION><P>Gem&#228;&#223; &#167; 37 Abs 1 Z 3 lit a BVergG ist ein „Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung bei Dienstleistungsauftr&#228;gen“ zul&#228;ssig, wenn die Dienstleistung nur von einem bestimmten Unternehmer erbracht werden kann, weil aus technischen Gr&#252;nden ein Wettbewerb nicht vorhanden ist und es keine vern&#252;nftige Alternative oder Ersatzl&#246;sung gibt und der mangelnde Wettbewerb nicht das Ergebnis einer k&#252;nstlichen Einschr&#228;nkung der Anforderungen des Vergabeverfahrens ist. Im gegenst&#228;ndlichen Fall liegt eine solche Ausschlie&#223;lichkeitssituation vor: Die Bietergemeinschaft Since Today &amp; Wirz (BieGe) ist 2021 aus einer EU-weiten Ausschreibung betreffend die Informationskampagne Ger&#228;tebatterien als Bestbieter hervorgegangen. Die BieGe Since Today &amp; Wirz hat das Brandface der Kampagne „Her mit Leer!“, die nun fortgesetzt werden soll, kreiert, sich in die Figur des Hermit Leer vertieft und einen unverwechselbaren Charakter erschaffen, und hat die Kampagnenumsetzung verantwortet. Durch einen neuen Werbepartner m&#252;sste dieses Verst&#228;ndnis und die entsprechende F&#228;higkeit zur Ausgestaltung des Brandface in seinen charakteristischen Details erst neu erschlossen werden, was im Hinblick auf den Zeithorizont der Kampagnenfortsetzung nicht sinnvoll w&#228;re. Das Sujet „Her mit Leer“ wie auch grunds&#228;tzliche Gestaltung, Sprache und Tonalit&#228;t der urspr&#252;nglichen Kampagne ist zudem jedenfalls beizubehalten, denn der Wiedererkennungswert in der Bev&#246;lkerung ist ein ganz entscheidendes Kriterium f&#252;r deren erfolgreiche Fortf&#252;hrung und vor allem auch dadurch bedingt, dass vom &#246;sterreichischen Handel auf eigene Kosten tausende Batterie-Recyclingboxen eingesetzt werden, die entsprechend gebrandet sind und beibehalten werden m&#252;ssen. Nur die Zusammenarbeit mit dem urspr&#252;nglichen Vertragspartner erm&#246;glicht eine effiziente und reibungslose Fortsetzung der Kampagne, ohne die Aufbauarbeit der bisherigen Kampagne in diesem wichtigen Bereich des Batterien-Recyclings zu gef&#228;hrden. Ein Wechsel der Agentur w&#252;rde den Erfolg der Kampagne gef&#228;hrden wie auch Verz&#246;gerungen und Zusatzkosten verursachen. Eine Neuausschreibung stellt daher keine vern&#252;nftige Alternative bzw. Ersatzl&#246;sung dar. Nur die Durchf&#252;hrung eines Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung gem&#228;&#223; &#167; 37 Abs 1 Z 3 BVergG mit dem bisherigen Auftragnehmer kann die Kampagnenkontinuit&#228;t und damit das Beschaffungsziel der Auftraggeberin gew&#228;hrleisten. Eine k&#252;nstliche Einschr&#228;nkung der Anforderungen des Vergabeverfahrens ist durch das zuvor durchgef&#252;hrte EU-weite Verhandlungsverfahren nicht gegeben.</P></D_JUSTIFICATION></ADDITIONAL_CORE_DATA></KD_8_1_Z4>