| Art |
KD_8_1_Z4 Kerndaten für die freiwillige Bekanntmachung eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung |
| Bezeichnung |
Beabsichtigte Anpassungsvereinbarung zum Schlammvertrag |
| Kategorie (CPV Hauptteil) |
90513800 Schlammbehandlung |
| NUTS |
AT130 Wien |
| Auftraggeber |
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| Lieferant |
WIEN ENERGIE GmbH |
| Verfahrensart |
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| Art des Auftrags |
Dienstleistungsauftrag |
| Beschreibung |
Behandlung und Entsorgung von Klärschlamm, Rechen-, Sand- und Schotterfanggut |
| Beschreibung der maßgeblichen Gründe |
Gegenstand der beabsichtigten Beauftragung ist die Ergänzung des bestehenden Schlammvertrags zwischen der AG und der Zuschlagsempfängerin an die ab 01.01.2033 geltenden Rechtslage (§ 20 Abs 1 AVV) 2024. Der bei der AG anfallende Klärschlamm soll – wie bisher – in unmittelbarer räumlicher Nähe von der Zuschlagsempfängerin weiterhin thermisch verwertet werden und hiebei die Phosphormenge rückgewonnen werden. Diese zusätzlichen Anforderungen an die thermische Verwertung des Klärschlamms steht in unmittelbaren technischen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem bestehenden Schlammvertrag und kann nur von der Zuschlagsempfängerin erbracht werden. Ein Phosphorrecycling durch Dritte ist – mit wirtschaftlich vernünftigen Mitteln – durch Dritte nicht möglich. Der Zusatzauftrag macht in Summe weniger als 50% des Grundauftrages aus, sodass es sich im gegenständlichen Fall um eine unwesentliche Vertragsänderung im Sinne des § 365 Abs 3 Z 5 BVergG 2018 handelt. Darüber hinaus sind AG und Zuschlagsempfängerin Schwesternunternehmen im Sinne des § 10 Abs 1 Z 2 lit b) BVergG 2018. Beide werden (mittelbar) zu 100% von der Stadt Wien beherrscht und beide sind für die Stadt Wien im weiteren Sinn ausschließlich bzw zu mehr als 80% tätig, sodass auch eine öffentlich-öffentliche Kooperation gegeben ist und das BVergG 2018 nicht anwendbar ist. |
| Tag der erstmaligen Verfügbarkeit |
05.10.2024 |
| Letzte Änderung der Ausschreibung |
05.10.2024 |