| Beschreibung der maßgeblichen Gründe |
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung:<br />Die Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden: nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen<br />Die Abteilung Landwirtschaft und ländlicher Raum (Va) führt unter dem Titel „Agrarische Operationen“ Zusammenlegungs- und Flurbereinigungsverfahren als Agrarbehörde durch. Diese Verfahren werden nach den Bestimmungen des Vorarlberger Flurverfassungsgesetzes von Amts wegen eingeleitet und dabei werden Grundstücke und alle damit verbundenen rechtlichen Verhältnisse neu geordnet. Derzeit sind verschiedene Subsoftwareprodukte im Einsatz, die teilweise nicht mehr gewartet werden können und über keine automatisierten Schnittstellen verfügen. Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung soll ein Produkt eingesetzt werden, dass alle Anwendungen ersetzt, keine oder zumindest automatisierte Schnittstellen benötigt, sowie eine Ausfertigung in strukturierten Dokumenten und ein vollumfängliches Berichtswesen ermöglicht, sodass der Verwaltungsaufwand und die Fehleranfälligkeit minimiert wird. Es wird daher eine Applikation benötigt, die in der Lage ist die bestehende Datenbank, sowie das geografische Informationssystem VoGIS im Zusammenhang mit Kommassierungsverfahren zu ersetzen. Die „Kommassierungsapplikation“ muss einen nahtlosen Datenaustausch, startend mit der Datenübertragung an die Vermessungsgeräte, über die Darstellung der Ergebnisse, bis zur direkten Übernahme in die Datenbank des Zusammenlegungsverfahrens ermöglichen.<br />Es ist eine dynamische Anpassung an sich verändernde rechtliche Voraussetzungen (Gesetzesänderungen oder sonstige österreichweiten Vorgaben) notwendig. Da es für eine kleine Organisationseinheit, wie es der Funktionsbereich Kulturlandschaft im Land Vorarlberg ist, unmöglich ist solche Anpassungen individuell vorzunehmen, ist es unerlässlich, dass die neu zu beschaffende Kommassierungapplikation von weiteren Behörden verwendet wird, damit Synergieeffekte gewährleistet sind.<br />Neben der vermessungsrechtlichen Einbindung und Ausgabe von Kataster und Grundbuchsformaten (mit Darstellung einzelner Benützungsabschnitte) ist gleichzeitig die Aufarbeitung des Naturstandes nach landwirtschaftlichen Bewertungsklassen, der daraus resultierenden Abfindungsansprüche, einer exakt definierten Vorteilsberechnung und den rechtlich normierten Abfindungstoleranzen (Wert und Fläche-Wert-Verhältnis) lückenlos zu gewährleisten.<br />Das obige Leistungsbild stellt die Mindestanforderungen an eine Applikation für die Durchführung von Kommassierungsverfahren dar. Diese Kriterien können nur von der rmDATA GmbH erfüllt werden und sind daher eine technische Besonderheit und Alleinstellung für die rmDATA GmbH. Der ideale Übergang von Vermessung über grafische Manipulation in der Grafik bis zur Übernahme der Änderung in der Datenbank der Zusammenlegung ist nur mit dem Produkt von rmData möglich. Kein anderer Hersteller bietet diese Art der Anbindung einer Zusammenlegungs- oder Flurbereinigungsdatenbank mit der zugehörigen grafischen Darstellung der Grundstücke in einer CAD/GIS Anwendung.<br />Ein Wettbewerb ist nicht vorhanden. Kommassierungen werden in Österreich nur von den Agrarbehörden in acht Bundesländern durchgeführt, diese müssen auf der länderspezifischen Rechtslage (Flurverfassungsgesetzgebung ist Länderkompetenz) und auf österreichischen Rahmenbedingungen wie dem Grundbuch oder der digitalen Katastralmappe aufbauen bzw. mit diesen interagieren. Aufgrund der Erfordernis der Kenntnis der österreichischen Rechtslage für die gegenständliche Lieferung/Dienstleistung liegt kein grenzüberschreitendes Interesse vor. |