<?xml version='1.0' encoding='UTF-8'?><KD_8_1_Z4 version="1" xmlns="http://www.brz.gv.at/eproc/kd/2018/12"><CONTRACTING_BODY><ADDRESS_CONTRACTING_BODY><OFFICIALNAME>Land Vorarlberg</OFFICIALNAME><NATIONALID>9110003419431</NATIONALID><PHONE>+43 55745110</PHONE><E_MAIL>rudolf.resch@vorarlberg.at</E_MAIL><CONTACT>DI Rudolf Resch</CONTACT></ADDRESS_CONTRACTING_BODY></CONTRACTING_BODY><OBJECT_CONTRACT><TITLE><P>Kommassierungsapplikation Vorarlberg</P></TITLE> <REFERENCE_NUMBER>Va-303-1//</REFERENCE_NUMBER><CPV_MAIN><CPV_CODE CODE="48900000" /></CPV_MAIN><TYPE_CONTRACT CTYPE="SUPPLIES" /><SHORT_DESCR><P>Beschaffung einer „Kommassierungsapplikation“ abgestimmt auf die Anforderungen des Landes Vorarlberg, mit der alle Arten von Zusammenlegungs- und Flurbereinigungsverfahren abgewickelt werden k&#246;nnen.</P></SHORT_DESCR><NO_LOT_DIVISION /><OBJECT_DESCR><NUTS CODE="AT34" /></OBJECT_DESCR></OBJECT_CONTRACT><AWARD_CONTRACT><AWARDED_CONTRACT><CONTRACTOR><ADDRESS_CONTRACTOR><OFFICIALNAME>rmDATA GmbH</OFFICIALNAME></ADDRESS_CONTRACTOR></CONTRACTOR></AWARDED_CONTRACT></AWARD_CONTRACT><COMPLEMENTARY_INFO><DATE_DISPATCH_NOTICE>2023-11-24</DATE_DISPATCH_NOTICE></COMPLEMENTARY_INFO><ADDITIONAL_CORE_DATA><DATE_FIRST_PUBLICATION>2023-11-24</DATE_FIRST_PUBLICATION><DATETIME_LAST_CHANGE>2023-11-24T12:45:02</DATETIME_LAST_CHANGE><D_JUSTIFICATION><P>Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung:</P><P>Die Lieferungen/Dienstleistungen k&#246;nnen aus folgenden Gr&#252;nden nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgef&#252;hrt werden: nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gr&#252;nden</P><P></P><P>Die Abteilung Landwirtschaft und l&#228;ndlicher Raum (Va) f&#252;hrt unter dem Titel „Agrarische Operationen“ Zusammenlegungs- und Flurbereinigungsverfahren als Agrarbeh&#246;rde durch. Diese Verfahren werden nach den Bestimmungen des Vorarlberger Flurverfassungsgesetzes von Amts wegen eingeleitet und dabei werden Grundst&#252;cke und alle damit verbundenen rechtlichen Verh&#228;ltnisse neu geordnet. Derzeit sind verschiedene Subsoftwareprodukte im Einsatz, die teilweise nicht mehr gewartet werden k&#246;nnen und &#252;ber keine automatisierten Schnittstellen verf&#252;gen. Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung soll ein Produkt eingesetzt werden, dass alle Anwendungen ersetzt, keine oder zumindest automatisierte Schnittstellen ben&#246;tigt, sowie eine Ausfertigung in strukturierten Dokumenten und ein vollumf&#228;ngliches Berichtswesen erm&#246;glicht, sodass der Verwaltungsaufwand und die Fehleranf&#228;lligkeit minimiert wird. Es wird daher eine Applikation ben&#246;tigt, die in der Lage ist die bestehende Datenbank, sowie das geografische Informationssystem VoGIS im Zusammenhang mit Kommassierungsverfahren zu ersetzen. Die „Kommassierungsapplikation“ muss einen nahtlosen Datenaustausch, startend mit der Daten&#252;bertragung an die Vermessungsger&#228;te, &#252;ber die Darstellung der Ergebnisse, bis zur direkten &#220;bernahme in die Datenbank des Zusammenlegungsverfahrens erm&#246;glichen.</P><P>Es ist eine dynamische Anpassung an sich ver&#228;ndernde rechtliche Voraussetzungen (Gesetzes&#228;nderungen oder sonstige &#246;sterreichweiten Vorgaben) notwendig. Da es f&#252;r eine kleine Organisationseinheit, wie es der Funktionsbereich Kulturlandschaft im Land Vorarlberg ist, unm&#246;glich ist solche Anpassungen individuell vorzunehmen, ist es unerl&#228;sslich, dass die neu zu beschaffende Kommassierungapplikation von weiteren Beh&#246;rden verwendet wird, damit Synergieeffekte gew&#228;hrleistet sind.</P><P>Neben der vermessungsrechtlichen Einbindung und Ausgabe von Kataster und Grundbuchsformaten (mit Darstellung einzelner Ben&#252;tzungsabschnitte) ist gleichzeitig die Aufarbeitung des Naturstandes nach landwirtschaftlichen Bewertungsklassen, der daraus resultierenden Abfindungsanspr&#252;che, einer exakt definierten Vorteilsberechnung und den rechtlich normierten Abfindungstoleranzen (Wert und Fl&#228;che-Wert-Verh&#228;ltnis) l&#252;ckenlos zu gew&#228;hrleisten.</P><P></P><P>Das obige Leistungsbild stellt die Mindestanforderungen an eine Applikation f&#252;r die Durchf&#252;hrung von Kommassierungsverfahren dar. Diese Kriterien k&#246;nnen nur von der rmDATA GmbH erf&#252;llt werden und sind daher eine technische Besonderheit und Alleinstellung f&#252;r die rmDATA GmbH. Der ideale &#220;bergang von Vermessung &#252;ber grafische Manipulation in der Grafik bis zur &#220;bernahme der &#196;nderung in der Datenbank der Zusammenlegung ist nur mit dem Produkt von rmData m&#246;glich. Kein anderer Hersteller bietet diese Art der Anbindung einer Zusammenlegungs- oder Flurbereinigungsdatenbank mit der zugeh&#246;rigen grafischen Darstellung der Grundst&#252;cke in einer CAD/GIS Anwendung.</P><P></P><P>Ein Wettbewerb ist nicht vorhanden. Kommassierungen werden in &#214;sterreich nur von den Agrarbeh&#246;rden in acht Bundesl&#228;ndern durchgef&#252;hrt, diese m&#252;ssen auf der l&#228;nderspezifischen Rechtslage (Flurverfassungsgesetzgebung ist L&#228;nderkompetenz) und auf &#246;sterreichischen Rahmenbedingungen wie dem Grundbuch oder der digitalen Katastralmappe aufbauen bzw. mit diesen interagieren. Aufgrund der Erfordernis der Kenntnis der &#246;sterreichischen Rechtslage f&#252;r die gegenst&#228;ndliche Lieferung/Dienstleistung liegt kein grenz&#252;berschreitendes Interesse vor.</P></D_JUSTIFICATION></ADDITIONAL_CORE_DATA></KD_8_1_Z4>