Abruf einer Option aus der Rahmenvereinbarung gem. 2018/S 243-555567 - Social Media Agentur zur Unterstützung der Aktivitäten des Wiener Tourismusverbands (WTV)

Art KD_8_1_Z4 Kerndaten für die freiwillige Bekanntmachung eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung
Bezeichnung Abruf einer Option aus der Rahmenvereinbarung gem. 2018/S 243-555567 - Social Media Agentur zur Unterstützung der Aktivitäten des Wiener Tourismusverbands (WTV)
Kategorie (CPV Hauptteil) 79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen
NUTS AT ÖSTERREICH
Auftraggeber
  • Wiener Tourismusverband 
    vergabe@terzaki.at
    TERZAKI Unternehmensberatung, Mag. Alexandra Terzaki
    Geschäftszahl: 110896
Lieferant Bacon & Bold GmbH
Verfahrensart
Art des Auftrags Dienstleistungsauftrag
Beschreibung Freiwillige Ex-ante Transparenzbekanntmachung - Aktivierung der optionalen Geltung der Rahmenvereinbarung im Hinblick auf den gesamtgeschätzten Auftragswert. Dies erfolgt unter Berücksichtigung der erforderlichen Überschreitung jener Beauftragungssumme, die in der Basisleistung der Rahmenvereinbarung grundsätzlich erfasst war. Die hier vorgesehene Überschreitung der Beauftragssumme war vom Umfang her in der vorgesehenen optionalen Verlängerung der Geltungsdauer der Rahmenvereinbarung und bereits mit Einleitung des Vergabeverfahrens (siehe 2018/S 243-555567) angekündigt. Mit gegenständlicher ex-ante Bekanntmachung ist nach Ablauf der vorgesehenen Stillhaltefrist (gem. § 356 Abs 8 BVergG 2018) die Beauftragung des höheren Umfanges der weiteren Leistungen beabsichtigt. Darüber hinausgehende Leistungen werden Gegenstand einer weiteren Ausschreibung sein.
Beschreibung der maßgeblichen Gründe Freiwillige Ex-ante Transparenzbekanntmachung - Aktivierung der optionalen Geltung der Rahmenvereinbarung im Hinblick auf den gesamtgeschätzten Auftragswert. Dies erfolgt unter Berücksichtigung der erforderlichen Überschreitung jener Beauftragungssumme, die in der Basisleistung der Rahmenvereinbarung grundsätzlich erfasst war. Die hier vorgesehene Überschreitung der Beauftragssumme war vom Umfang her in der vorgesehenen optionalen Verlängerung der Geltungsdauer der Rahmenvereinbarung und bereits mit Einleitung des Vergabeverfahrens (siehe 2018/S 243-555567) angekündigt. Mit gegenständlicher ex-ante Bekanntmachung ist nach Ablauf der vorgesehenen Stillhaltefrist (gem. § 356 Abs 8 BVergG 2018) die Beauftragung des höheren Umfanges der weiteren Leistungen beabsichtigt. Darüber hinausgehende Leistungen werden Gegenstand einer weiteren Ausschreibung sein. Durch die veränderte Mediennutzung der Konsumenten haben sich auch die Mediabudgets verstärkt in diejenigen Bereiche verlagert, in denen die Zielgruppen leichter erreicht werden können. Social Media Werbung ist dabei ein stark gewachsener Kanal. Ein weiterer Grund für die Verschiebung ist die bessere und effizientere Erreichbarkeit der Zielgruppe, da in Social Media besonders effektive Möglichkeiten zur zielgenauen Ausspielung bestehen.<br />Und zuletzt hat die Covid-Krise den Shift von analogen Medien hin zu digitalen Medien noch verstärkt und beschleunigt.<br />Diese Voraussetzungen haben dazu geführt, dass das ursprünglich angenommene jährliche Auftragsvolumen im Bereich der Social Media Werbung den diesbezüglich notwendig gewordenen Mediaspendings nicht mehr gerecht werden konnte und das Gesamtvolumen der Rahmenvereinbarung früher erreicht wird, als geplant.<br />Hierbei wird explizit darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber nach Veröffentlichung der gegenständlichen Bekanntmachung und der hier angeführten Begründung den Auftrag noch nicht umgehend erteilen wird, sondern vielmehr den Ablauf der Stillhaltefrist von 10 Tagen abwarten wird. Auf Grund dieser Bekanntmachung und gemäß § 356 Abs 8 BVergG 2018 ist dann ein Anfechtungsantrag nach Ablauf einer Frist von 10 Tagen nach der erstmaligen Verfügbarkeit der Bekanntmachung ausgeschlossen.<br />Sofern Fragen zur der hier dargestellten sachlichen Begründung bestehen, gibt darüber hinaus der Auftraggeber unter vergabe@terzaki.at Auskunft.
Tag der erstmaligen Verfügbarkeit 05.09.2021
Letzte Änderung der Ausschreibung 05.09.2021
Version 1, XML, zuletzt aktualisiert: 05.09.2021