| Beschreibung der maßgeblichen Gründe |
Die Verfahrensart durfte vom AG deshalb gewählt werden, weil die unbedingt notwendigen hohen technischen Mindestanforderungen aufgrund der baulichen Gegebenheiten sowie aufgrund der hohen sicherheitstechnischen Anforderungen (insb Nutzeranforderungen, Brandschutz) nur durch Errichtung eines mit einem Trockenbausystem als systemgeprüften Grundschutzraum (Staub- und Rauchgasdicht, Brandwiderstandsklasse EI90, gegen Fremdzugriff Resistence Class RC2 gegen Werkzeugangriff gem. DIN/EN 1630 geschützt, Schutzart IP X6 nach EN 60 529 - Schutz gegen starkes Strahlwasser aus allen Richtungen) ausgeführt werden kann.<br />Wie umfangreiche Marktrecherchen unter Einbindung von Sachverständigen gezeigt haben, wobei sämtliche am Markt verfügbaren „Sicherheitszellen“ sachverständig auf die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen geprüft wurden, können die konkreten sicherheitstechnischen Mindestanforderungen sowie Nutzer- und baulichen Anforderungen derzeit nur durch das System „Rittal-Sicherheitsraum“ der Rittal GmbH erfüllt werden. Aus technischen sowie rechtlichen Gründen ist nach der durchgeführten sachverständigen Marktanalyse ein Wettbewerb nicht vorhanden. Mit Ausnahme des Systems „Rittal-Sicherheitsraum“ kann keine am Markt erhältliche „Sicherheitszelle“ die unbedingt notwendigen technischen Mindestparameter bezogen auf schlüsselfertige und technisch geprüfte Sicherheitszellen erfüllen.<br />Aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten ist auch nur die Rittal GmbH in der Lage, das benötigte System zu liefern. |