Vergabe einer Medienpartnerschaft als besondere Dienstleistung gemäß § 151 BVergG 2018 idgF

Art eForms 29: Vergabebekanntmachung – allgemeine Richtlinie, Standardregelung
Bezeichnung Vergabe einer Medienpartnerschaft als besondere Dienstleistung gemäß § 151 BVergG 2018 idgF
Kategorie (CPV Hauptteil) 92400000 Dienstleistungen des Nachrichten- und Pressedienstes
NUTS AT130 Wien
Auftraggeber
Lieferant KRONE-VERLAG GMBH & CO. VERMÖGENSVERWALTUNG KG
Verfahrensart Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
Art des Auftrags Dienstleistungsauftrag
Beschreibung Vergabe einer Medienpartnerschaft als besondere Dienstleistung gemäß § 151 BVergG 2018 idgF durch ein einstufiges Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung im sogenannten Oberschwellenbereich zum Abschluss eines Vertrages nach einer dem Modell einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen ähnlichen Vereinbarung
Angabe des geplanten Ausführungsbeginns 07.09.2023
Vertragslaufzeit (Bei Dauerschuldverhältnissen oder Rahmenvereinbarungen) 1440
Rahmenvereinbarung ja
Tag Vertragsabschluss 03.09.2026
Anzahl eingegangener Angebote 1
Beschreibung der maßgeblichen Gründe Am 2. Juni 2023 hat der Auftraggeber ein EU-weites Verfahren gemäß § 151 BVergG 2018 eingeleitet, welches ergebnislos geblieben ist, da keine Angebote eingereicht wurden. Fragen zum Vergabeverfahren wurden nicht gestellt. Der Auftraggeber hat zusätzlich versucht Interessenten auf die laufende Ausschreibung aufmerksam zu machen. Gegenstand dieser Ausschreibung war eine Medienpartnerschaft. Der Auftraggeber benötigt weiterhin den Einsatz eines Medienpartners, der spezifische Medienleistungen erbringen soll, um den Tag des Sports, beginnend mit dem Event am 23.09.2023 in Wien und fortsetzend für die gesamte Dauer der Vereinbarung, für das Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport mit einer breiten Reichweite medial darzustellen und der Bevölkerung informativ näher zu bringen. <br />Die abgeschlossene Medienpartnerschaft ist eine Vereinbarung ohne Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers und hat eine Dauer von einem Jahr betroffen. Der Auftraggeber hat sich ausdrücklich vorbehalten die Vereinbarung optional jährlich um jeweils ein Jahr zu verlängern, insgesamt aber maximal drei Mal. Somit erfasst die Geltung der Vereinbarung maximal 4 Jahre unter Berücksichtigung aller optionalen Verlängerungen. Mit gegenständlicher Bekanntmachung wird folglich die dritte optionale Verlängerung bekanntgegeben.<br />Der Auftraggeber hatte bereits den maximalen Anspruch der Transparenzeinhaltung mit der Verfahrenseinleitung durch die Veröffentlichung der Ex-ante Transparenzbekanntmachung gemäß OJ S 159/2023 21/08/2023, OJ S 169/2024 30/08/2024 und OJ S 127/2025 07/07/2025 erfüllt. Der Auftraggeber weist explizit darauf hin, dass die Verhandlungsgespräche mit dem Auftragnehmer abgeschlossen sind und der Auftrag erteilt wurde. Das Verhandlungsergebnis ist in das Dokument der Vereinbarung eingeflossen. Basierend auf den Inhalten der Ausschreibung gemäß 2023/S 108-339098 konnte ein Verhandlungsergebnis erzielt werden, welches die Inhalte der ursprünglich ausgeschriebenen Vereinbarung überwiegend berücksichtigt. Sofern Änderungen stattgefunden haben, handelt es sich dabei um keine wesentlichen Änderungen. Im Einzelnen werden folgende Änderungen hervorgehoben: 1. Eine Haftpflichtversicherung wird nicht gefordert. 2. Wie bereits in der Ex-ante Transparenzbekanntmachung gemäß 2023/S 159-505409 angeführt, wurde die Vereinbarung für eine Dauer von 12 Monaten geschlossen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor die Vereinbarung optional jährlich um jeweils ein Jahr zu verlängern, insgesamt aber maximal drei Mal. Somit erfasst die Geltung der Vereinbarung maximal 4 Jahre unter Berücksichtigung aller optionalen Verlängerungen. Ausgehend vom Ergebnis im Verfahren 2023/S 108-339098 und nach Veröffentlichung der Ex-ante Transparenzbekanntmachungen gemäß 2023/S 159-505409, OJ S 169/2024 30/08/2024, OJ S 127/2025 07/07/2025 und OJS 125/2026 02/07/2026 und der nach Ablauf der 10- tägigen Stillhaltefrist, wird gegenständlich die Inanspruchnahme der zweiten optionalen Verlängerung der Vereinbarung mit dem Unternehmen gemäß Punkt V. bekanntgegeben. Die Angabe des Wertes "1" in dieser Bekanntmachung unter Punkt VI.4 ergibt sich daher, dass der Auftraggeber die Geschäftsinteressen des Kooperationspartners, wie in der der Ex-ante Transparenzbekanntmachung erläutert, schützen muss. Darüber hinaus erfolgt im Rahmen der gegenständlichen Kooperationsvereinbarung keine Zahlung des Auftraggebers an den Kooperationspartner. Vielmehr handelt es sich hierbei um einen Austausch von wechselseitigen Leistungen. Nähere Informationen: vergabe@terzaki.at
Tag der erstmaligen Verfügbarkeit 19.10.2026
Letzte Änderung der Ausschreibung 19.10.2026
Angabe ob Auftragswert OSB oder USB Oberschwellenbereich (OSB)

Weitere Angaben aus der Bekanntmachung

Verfahren
Begründung der Direktvergabe Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Zusätzliche Informationen Es handelt sich um eine Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung. Die Angabe des Wertes "1" in dieser Bekanntmachung unter Punkt VI.4 sowie IX ergibt sich daher, dass der Auftraggeber die Geschäftsinteressen des Kooperationspartners, wie in der der Ex-ante Transparenzbekanntmachung gemäß OJ S 125/2026 02/07/2026 erläutert, schützen muss. Darüber hinaus erfolgt im Rahmen der gegenständlichen Kooperationsvereinbarung keine Zahlung des Auftraggebers an den Kooperationspartner. Vielmehr handelt es sich hierbei um einen Austausch von wechselseitigen Leistungen. Es war beabsichtigt die Vereinbarung mit dem angeführten Unternehmen, nach Ablauf der entsprechenden Frist (10 Kalendertage) nach Bekanntmachungsveröffentlichung der freiwilligen Ex-ante-Transparenzbekanntmachung gemäß OJ S 125/2026 02/07/2026 abzuschließen. Dies ist hiermit erfolgt. Nähere Informationen erhalten Sie unter vergabe@terzaki.at
Los: Vergabe einer Medienpartnerschaft als besondere Dienstleistung gemäß § 151 BVergG 2018 idgF
Art des Auftrags Dienstleistungen
Beschreibung Vergabe einer Medienpartnerschaft als besondere Dienstleistung gemäß § 151 BVergG 2018 idgF durch ein einstufiges Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung im sogenannten Oberschwellenbereich zum Abschluss eines Vertrages nach einer dem Modell einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen ähnlichen Vereinbarung
Beschreibung der Optionen Der Auftraggeber hat sich ausdrücklich vorbehalten, die Vereinbarung optional jährlich um jeweils ein Jahr zu verlängern, insgesamt aber maximal drei Mal. Somit erfasst die Geltung der Vereinbarung maximal 4 Jahre unter Berücksichtigung aller optionalen Verlängerungen. Die oben genannte Dauer (48 Monate) gibt daher die maximale Dauer der Vereinbarung wieder.
Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Informationen über die Überprüfungsfristen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen
Zusätzlich erfasste Erwerber Der Auftraggeber weist explizit darauf hin, dass es sich gegenständlich um eine Vereinbarung analog zu dem Modell einer Rahmenvereinbarung gemäß § 151 BVergG 2018 handelt.
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen ja
Art Preis
Beschreibung Preis
Zuschlagskriterium — Zahl 100
elektronische Auktion nein
Land Österreich
Bei der Zahl handelt sich um eine Gewichtung Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Beschaffer – Kategorien Beschaffer – Kategorien
Bekanntmachung über die Ergebnisse
Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung 1 EUR
Ergebnis für Los: RES-7143
Höchstwert der Rahmenvereinbarung 1 EUR
Angebot: TEN-3715
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante nein
Vergabe von Unteraufträgen Nein
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet nein
Organisation: Bundesverwaltungsgericht
Telefon +43 160149
Internetadresse https://www.bvwg.gv.at/
E-Mail einlaufstelle@bvwg.gv.at
Land, Gliederung (NUTS) Wien
Postanschrift Erdbergstraße 192-196
Postleitzahl 1030
Stadt Wien
Land Österreich
Organisation: KRONE-VERLAG GMBH & CO. VERMÖGENSVERWALTUNG KG
Telefon +43 5 7060 0
E-Mail office@krone.at
Land, Gliederung (NUTS) Wien
Postleitzahl 1190
Stadt Wien
Land Österreich
Der Gewinner ist auf einem geregelten Markt notiert nein
Organisation: Republik Österreich (Bund), vertreten durch den Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport
Internetadresse https://www.terzaki.at/
Land, Gliederung (NUTS) Wien
Postanschrift Radetzkystraße 2
Postleitzahl 1030
Stadt Wien
Land Österreich
Beschaffer: Republik Österreich (Bund), vertreten durch den Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers Allgemeine öffentliche Verwaltung
Rechtsform des Erwerbers Zentrale Regierungsbehörde
Informationen zur Bekanntmachung
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist Deutsch
Version 1, XML, zuletzt aktualisiert: 20.10.2026