| Elektronische Einreichung |
Erforderlich
|
| Art des Auftrags |
Lieferleistungen
|
| Beschreibung |
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Lieferung, Montage und die Herstellung des verwendungsfertigen Zustandes von Groß- und Lehrküchen.
|
| Geschätzter Wert ohne MwSt. |
26.815.500,00 EUR
|
| Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert |
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
|
| Varianten |
Nicht zulässig
|
| Bedingungen für die Ausführung des Auftrags |
Siehe Ausschreibungsunterlagen
|
| Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform |
Im Auftragsfall erbringt die Bietergemeinschaft die Leistung als Arbeitsgemeinschaft (ARGE) und schuldet die Bietergemeinschaft als ARGE dem Auftraggeber/den Auftraggebern die solidarische Leistungserbringung.
|
| Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben |
Nicht erforderlich
|
| Aufträge werden elektronisch erteilt |
ja
|
| Zahlungen werden elektronisch geleistet |
ja
|
| Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge |
nein
|
| Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können |
Deutsch
|
| Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss |
5 Monat
|
| Informationen über die Überprüfungsfristen |
§ 343 BVergG 2018
|
| Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung |
Eine vier Jahre überschreitende Laufzeit ist gemäß § 154 Abs. 5 BVergG 2018 sachlich gerechtfertigt, da der Leistungsgegenstand Groß- und Lehrküchen einen dauerhaft bestehenden, strukturellen Bedarf des Bundes abdeckt. Dies betrifft insbesondere Schulen, Justizanstalten, Kasernen sowie sonstige öffentliche Einrichtungen mit Personal- und Besucherbetrieb. Aufgrund der langfristigen Nutzung dieser Einrichtungen sowie der regelmäßig erforderlichen Wartungs-, Service-, Erneuerungs- und Ergänzungsleistungen ist von einem kontinuierlichen und planbaren Abrufbedarf über mehrere Jahre auszugehen. Darüber hinaus sind in diesem Marktsegment keine technologischen Sprünge oder kurzfristigen Innovationszyklen zu erwarten, wodurch eine längere Laufzeit der Rahmenvereinbarung keine Einschränkung des Wettbewerbs bewirkt. Vielmehr ermöglicht sie eine gleichbleibende Qualität, standardisierte Ausführungen sowie eine effiziente Ersatz- und Nachbeschaffung für bestehende Standorte. Die verlängerte Laufzeit trägt somit zur Sicherstellung einer stabilen, wirtschaftlichen und bedarfsgerechten Versorgung des Bundes mit diesem Leistungsgegenstand bei.
|
| Höchstzahl der Teilnehmer |
1
|
| Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen |
ja
|
| Eröffnungstermin |
13.11.2026
|
| Eröffnungstermin |
11:00
|
| Höchstwert der Rahmenvereinbarung |
26.815.500,00 EUR
|
| Zusätzliche Informationen |
Die Rahmenvereinbarung kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Die Rahmenvereinbarung endet 5 Jahre nach Zustandekommen.
|
| Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet |
ja
|
| Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen |
Nein
|
| Elektronische Rechnungsstellung |
Erforderlich
|
| Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich |
nein
|
| Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen |
ja
|
| Elektronischer Katalog |
Nicht zulässig
|
| elektronische Auktion |
nein
|
| Die Bieter können mehrere Angebote einreichen |
Nicht zulässig
|
| Quelle der Eignungskriterien |
Auftragsunterlagen
|
| Land |
Österreich
|
| Anforderungen an die Ausführung – Code |
Leistung
|