| Art |
eForms 29: Vergabebekanntmachung – allgemeine Richtlinie, Standardregelung |
| Bezeichnung |
Wartungsvertrag Kuvertiermaschine des Herstellers KERN AG |
| Kategorie (CPV Hauptteil) |
50310000 Wartung und Reparatur von Büromaschinen |
| NUTS |
AT130 Wien |
| Auftraggeber |
|
| Lieferant |
Dataform Paper Processing GmbH |
| Verfahrensart |
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
|
| Art des Auftrags |
Dienstleistungsauftrag |
| Beschreibung |
Auftragsgegenstand war der Abschluss eines Wartungsvertrages (Fullservicevertrag) mit der DATAFORM Paper Processing GmbH. |
| Angabe des geplanten Ausführungsbeginns |
18.09.2026 |
| Vertragslaufzeit (Bei Dauerschuldverhältnissen oder Rahmenvereinbarungen) |
1440 |
| Tag Vertragsabschluss |
18.09.2026 |
| Anzahl eingegangener Angebote |
1 |
| Auftragswert |
231.000,00 |
| Beschreibung der maßgeblichen Gründe |
Der Fullservicevertrag soll im Wesentlichen die periodisch vorbeugenden Wartungen, die Durchführung von Reparaturen und Störungsbehebungen sowie die Zurverfügungstellung von Software-Updates und -Upgrades umfassen. Die Österreichische Gesundheitskasse schloss den Fullservicevertrag im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit einem Unternehmen iSd § 37 Abs 1 Z 3 BVergG ab. Die Wartungsleistungen für die Geräte des Herstellers Kern AG werden von der DATAFORM Paper Processing GmbH erbracht. Die DATAFORM Paper Processing GmbH ist in Österreich auf Basis bestehender Verträge und Zertifikate der exklusive Vertriebs- und Servicepartner für die Produkte der Kern AG. Die gegenständlichen Wartungsleistungen können in Österreich demnach ausschließlich von der DATAFORM Paper Processing GmbH erbracht werden. Es <br />gibt somit keinen Wettbewerb auf dem relevanten Markt, da kein anderer Vertriebs- und Servicepartner zertifiziert und berechtigt ist, die Wartungsleistungen für die Produkte der Kern AG zu erbringen. Mögliche Alternativen oder Ersatzlösungen hängen im Allgemeinen davon ab, welche Kuvertiermaschine eingesetzt wird. Diverse organisatorische und ökonomische Gründe sprechen aus Sicht des Auftraggebers für den weiteren Einsatz einer Kuvertiermaschine des Herstellers Kern AG. Aus Betriebssicht ist ein komplikationsloser und zuverlässiger Einsatz der Kuvertiermaschine maßgeblich, weshalb die Beschaffung einer anderen (alternativen) Maschine nicht vernünftig ist. Aufgrund der komplexen und umfassenden IT-Infrastruktur sind auch mögliche technische Unvereinbarkeiten oder unverhältnismäßige Schwierigkeiten im Falle einer alternativen Lösung zu <br />berücksichtigen. Die Kuvertiermaschine muss im Sinne der Vorgaben des Herstellers gewartet / serviciert werden, um die Gültigkeit der Garantie- bzw. Vertragsleistungen, die mit den Wartungsleistungen zusammenhängen, sicherzustellen. Die Anforderungen iZm den Wartungsleistungen werden daher durch den Betrieb der Kuvertiermaschine vorgegeben. |
| Tag der erstmaligen Verfügbarkeit |
16.10.2026 |
| Letzte Änderung der Ausschreibung |
16.10.2026 |
| Angabe ob Auftragswert OSB oder USB |
Oberschwellenbereich (OSB) |