Photon-Counting Computertomograph für das Diagnostik & Forschungsinstitut für Gerichtliche Medizin der Medizinischen Universität Graz
| Art | eForms 29: Vergabebekanntmachung – allgemeine Richtlinie, Standardregelung |
|---|---|
| Bezeichnung | Photon-Counting Computertomograph für das Diagnostik & Forschungsinstitut für Gerichtliche Medizin der Medizinischen Universität Graz |
| Kategorie (CPV Hauptteil) | 33115100 CT-Scanner |
| NUTS | AT221 Graz |
| Auftraggeber |
|
| Lieferant | Siemens Healthcare Diagnostics GmbH |
| Verfahrensart | Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung |
| Art des Auftrags | Lieferauftrag |
| Beschreibung | Gegenstand der Beschaffung war die Lieferung und Installation eines High-End Photon-Counting Computertomographen samt Einschulung, Vollgarantie inkl. Wartung für 36 Monate mit optionalem Wartungsvertrag ab dem 4. Jahr. |
| Angabe des geplanten Ausführungsbeginns | 01.02.2027 |
| Vertragslaufzeit (Bei Dauerschuldverhältnissen oder Rahmenvereinbarungen) | 1080 |
| Tag Vertragsabschluss | 02.10.2026 |
| Anzahl eingegangener Angebote | 1 |
| Auftragswert | 1.919.000,00 |
| Beschreibung der maßgeblichen Gründe | Die Auftraggeberin hat ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung mit einem Unternehmen gem. § 36 Abs 1 Z 3 lit a BVergG durchgeführt, da aus technischen Gründen die Lieferung nur von einem bestimmten Unternehmer erbracht werden kann.<br />Benötigt wird ein Photon-Counting Computertomograph mit bestmöglichem Kontrast und Auflösung, der eine Ganzkörper-CT Untersuchung von Kindern und Erwachsenen mit einer hohen mAs durchführen kann. Die rekonstruierbare Schichtdicke muss dabei bei maximal 0,2 mm liegen, um jedwede strukturelle Veränderung, insbesondere bei Föten und Babys sowie feinste Details z.B. im Bereich des Kehlkopfskeletts erfassen zu können. Auf Grund der unterschiedlichen Schwerpunkte der Fälle müssen möglichste viele Parameter durch den Untersucher individuell pro Fall am CT und an der Workstation einstellbar sein. Es muss auch die Möglichkeit einer Bildgebung mit Kontrastmittel möglich sein. Der zusätzliche Einsatz des Gerätes im Rahmen unserer interdisziplinären, klinischen Forschung erfordert eine CE-Zertifizierung. <br />Folgende Untersuchungen gehören zu den Hauptanforderungen: Ganzkörpercomputertomographie Erwachsener / Kind / Säugling, Ganzkörper-CT nach Injektion von Kontrastmittel, Schädel, Zungenbein und Kehlkopf hochauflösend, Thorax, Abdomen, Wirbelsäule, Nasennebenhöhlen, Low Kv Imaging für Mumien und Fettwachsleichen, Zinn Filter für die Entwicklung von Säuglingsprotokollen.<br />Eine Röntgenstrahlenreduktion und die damit verbundenen Dosisreduktion bei einer Röntgen-Untersuchung sind in der postmortalen Anwendung nachrangig. Aus diesem Grund werden die vorher angeführten Untersuchungen, je nach Fall mit einer hohen kV und hohen mAs durchgeführt, um die bestmöglichste Bildqualität zu erreichen. Wichtig ist zudem eine sehr gute Metallartefaktunterdrückung, um Befunde im topischen Bezug zu Fremdkörpern beurteilen zu können. <br />Da mit diesem CT nur ein Gerät auf der Gerichtsmedizin zur Verfügung steht, muss es für jegliche Patienten/Leichen geeignet sein und die Gentry dementsprechend größtmöglich sein, aber allenfalls > 80 cm sein. Aufgrund der detaillierten Untersuchungen von Leichen muss ein hohes Datenvolumen sowohl bei der Bild-Akquirierung als auch bei der nachfolgenden Berechnung verarbeitet werden können (ca. 5 GB bei Nativ, ca. 10-15 GB bei postmortaler Angiographie).<br />Aufgrund der benötigten Geräte-Konfiguration kommt für diesen Auftrag nur das System NAEOTOM Alpha.Prime der Firma Siemens Healthcare Diagnostics GmbH in Frage, weil nur dieses die in der Folge angeführten Kriterien (technischen Besonderheiten) erfüllen kann. 1. Rekonstruierbare Schichtdicke von 0,2 mm: Die rekonstruierte Schichtdicke hat einen wesentlichen Einfluss auf die Bildqualität entlang der Körperlängsachse (z-Richtung). Während die Auflösung in x- und y-Richtung bestimmt, wie gut Details innerhalb einer einzelnen Schicht dargestellt werden, beeinflusst die Schichtdicke, wie präzise Strukturen zwischen mehreren Schichten erkennbar sind. Je dünner die rekonstruierten Schichten sind, desto besser können kleine anatomische Strukturen und Läsionen dargestellt werden. Gleichzeitig wird der sogenannte Partial-Volume-Effekt (bei kleinen Strukturen) reduziert, bei dem unterschiedliche Gewebe innerhalb einer Schicht miteinander vermischt erscheinen. Die geringe rekonstruierbare Schichtdicke ist in unserem gerichtsmedizinischen Einsatzgebiet essentiell für die detaillierte Beurteilung von Föten, Babys und Kleinkindern. Ohne diese Möglichkeit wären kleinste Frakturen, welche für die Beurteilung einer möglichen Kindsmisshandlung richtungsweisend sein können, nicht sicher sichtbar und beurteilbar. Ferner wird dadurch sichergestellt, dass auch kleinste Frakturen z.B. im Bereich des Kehlkopfskelets oder an Metaphysen nicht übersehen werden. [Zur weiteren Begründung siehe "Zusätzliche Angaben"] |
| Tag der erstmaligen Verfügbarkeit | 06.10.2026 |
| Letzte Änderung der Ausschreibung | 06.10.2026 |
| Angabe ob Auftragswert OSB oder USB | Oberschwellenbereich (OSB) |
Weitere Angaben aus der Bekanntmachung
| Verfahren | |
|---|---|
| Begründung der Direktvergabe | Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist |
| Zusätzliche Informationen | [Fortsetzung der "Sonstigen Begründung"] 2. Röhrenspannung von 70 bis 140kV und Low-kV-Imaging für Mumien und Fettwachsleichen: Bei einer CT-Untersuchung bestimmt die eingestellte Röhrenspannung (kV) das tatsächlich erzeugte Röntgenspektrum und damit die Energie der Röntgenstrahlung. Wird mit 100 kV aufgenommen, erfolgt die Aufnahme unabhängig von der späteren Bildverarbeitung immer mit 100 kV. Die bei der spektralen CT häufig angegebenen Werte in keV beziehen sich hingegen nicht auf die Aufnahme selbst, sondern auf die nachträglich berechneten virtuellen monoenergetischen Bilder. Diese Bilder werden aus den während der Untersuchung erfassten spektralen Daten rekonstruiert und stellen unterschiedliche Darstellungen derselben Messdaten dar. Ein virtuelles monoenergetisches Bild mit beispielsweise 140 keV bedeutet daher nicht, dass die CT mit 140 kV aufgenommen wurde. Der keV-Wert beschreibt ausschließlich die rekonstruierte Bilddarstellung, während die tatsächliche Aufnahme weiterhin mit der eingestellten Röhrenspannung erfolgt. Die gewählte Röhrenspannung beeinflusst direkt die Zusammensetzung der erzeugten Röntgenstrahlung und hat damit wesentlichen Einfluss auf Bildqualität, Kontrastverhalten und Strahlendosis. Eine Untersuchung mit 80 kV unterscheidet sich daher physikalisch grundlegend von einer Untersuchung mit 120 kV, da nicht nur die Energie einzelner Photonen, sondern das gesamte erzeugte Röntgenspektrum verändert wird. Durch die Anpassung der Röhrenspannung kann die Bildgebung gezielt an die klinische Fragestellung angepasst werden. Insbesondere bei kontrastmittelverstärkten Untersuchungen können niedrigere kV-Werte zu einer verbesserten Darstellung jodhaltiger Kontrastmittel beitragen und gleichzeitig eine Reduktion der Strahlendosis ermöglichen. Die nachträgliche Rekonstruktion virtueller monoenergetischer Bilder mit unterschiedlichen keV-Werten stellt zwar zusätzliche Auswertemöglichkeiten bereit, ersetzt jedoch nicht die Möglichkeit, die tatsächliche Röhrenspannung der Akquisition entsprechend den diagnostischen Anforderungen und dem gewünschten Dosisniveau auszuwählen. In der Gerichtsmedizin ist es zwingend erforderlich, dass jeder Schritt erklärt werden kann und entsprechend der Fragestellung bzw. der Untersuchung die kV real eingestellt werden können, um sich auf die reale Aufnahme mit dem jeweiligen Röntgenspektrum beziehen zu können, bevor aus dieser weitere Berechnungen erfolgen. In der gerichtsmedizinischen Praxis ist die große Bandbreite bzgl. der Röhrenspannung, insbesondere im Low-kV-Bereich für die detaillierte Beurteilung von Organen bei Föten, Babys und Kleinkindern zwingend erforderlich. Ohne diese Anforderung an die Röhrenspannung können postmortale CT-gestützte Angiographien bei Babys, Kindern und Erwachsenen in großen und insbesondere den kleinen Gefäßen forensisch-radiologisch in Forschungsprojekten und Gutachten nicht in der benötigten Qualität ausgewertet werden. Auch gerichtsmedizinische Besonderheiten wie Mumien und Fettwachsleichen benötigen zwingend für eine auswertbare Computertomographie eine sehr geringe Röhrenspannung. Diese Eigenschaften sind in dieser Zusammensetzung aus sachlichen Gründen erforderlich (und somit ist der mangelnde Wettbewerb auch nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter). Aufgrund der technischen Besonderheit ist es für die Med Uni Graz unbedingt erforderlich, den Auftrag an das o.g. Unternehmen zu vergeben. |
| Los: Photon-Counting Computertomograph für das Diagnostik & Forschungsinstitut für Gerichtliche Medizin der Medizinischen Universität Graz | |
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| Art des Auftrags | Lieferleistungen |
| Beschreibung | Gegenstand der Beschaffung war die Lieferung und Installation eines High-End Photon-Counting Computertomographen samt Einschulung, Vollgarantie inkl. Wartung für 36 Monate mit optionalem Wartungsvertrag ab dem 4. Jahr. |
| Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert | Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert |
| Informationen über die Überprüfungsfristen | Fristen gemäß § 356 Abs 7 Z 2 BVergG 2018 |
| Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | ja |
| Zusätzliche Informationen | Beim Beginndatum des Wartungsvertrages handelt es sich um eine Annahme. Bei dem in dieser Bekanntgabe als "Wert des Ergebnisses" sowie als "Wert aller im Rahmen dieses Verfahrens vergebenen Aufträge" angeführten Betrag in Höhe von EUR 1.919.000,- handelt es sich um den Gesamtpreis samt Vollgarantie und anschließende Wartung hochgerechnet auf vier Jahre. |
| Art | Preis |
| Beschreibung | Preis |
| Zuschlagskriterium — Zahl | 100,00 |
| elektronische Auktion | nein |
| Bei der Zahl handelt sich um eine Gewichtung | Gewichtung (Prozentanteil, genau) |
| Beschreibung der Optionen | Verlängerung des Wartungsvertrages |
| Weitere Informationen zur Verlängerung | Jährliche automatische Verlängerung des Wartungsvertrages nach Ablauf der ersten 36 Monate, wenn keine Kündigung erfolgt. Bei der Anzahl der maximalen Verlängerungen handelt es sich um eine Annahme. |
| Maximale Verlängerungen | 20 |
| Postanschrift | Diagnostik & Forschungsinstitut für Gerichtliche Medizin, Neue Stiftingtalstraße 6 |
| Postleitzahl | 8010 |
| Stadt | Graz |
| Land | Österreich |
| Angebot: TEN-6757 | |
|---|---|
| Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante | nein |
| Wert der Ausschreibung | 1.919.000,00 EUR |
| Vergabe von Unteraufträgen | Nein |
| Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet | nein |
| Organisation: Medizinische Universität Graz | |
|---|---|
| Abteilung | Diagnostik & Forschungsinstitut für Gerichtliche Medizin |
| Internetadresse | https://www.medunigraz.at/ |
| Land, Gliederung (NUTS) | Graz |
| Postanschrift | Neue Stiftingtalstraße 6 |
| Postleitzahl | 8010 |
| Stadt | Graz |
| Land | Österreich |
| Organisation: Bundesverwaltungsgericht | |
|---|---|
| Telefon | +43 160149 |
| Internetadresse | https://www.bvwg.gv.at/ |
| einlaufstelle@bvwg.gv.at | |
| Land, Gliederung (NUTS) | Wien |
| Postanschrift | Erdbergstraße 192-196 |
| Postleitzahl | 1030 |
| Stadt | Wien |
| Land | Österreich |
| Organisation: Siemens Healthcare Diagnostics GmbH | |
|---|---|
| Telefon | +43 1 340 117 0198 |
| info.healthcare.at.team@siemens-healthineers.com | |
| Land, Gliederung (NUTS) | Wien |
| Postanschrift | Siemensstraße 90 |
| Postleitzahl | 1210 |
| Stadt | Wien |
| Land | Österreich |
| Der Gewinner ist auf einem geregelten Markt notiert | nein |
| Beschaffer: Medizinische Universität Graz | |
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| Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers | Bildung |
| Rechtsform des Erwerbers | Einrichtung des öffentlichen Rechts |
| Profil des Erwerbers | https://gv.vergabeportal.at/List |
| Informationen zur Bekanntmachung | |
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| Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist | Deutsch |