| Elektronische Einreichung |
Erforderlich
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| Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert |
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
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| Varianten |
Nicht zulässig
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| Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben |
Erforderlich für das Angebot
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| Aufträge werden elektronisch erteilt |
ja
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| Zahlungen werden elektronisch geleistet |
ja
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| Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge |
nein
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| Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können |
Deutsch
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| Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss |
5 Monat
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| Informationen über die Überprüfungsfristen |
Gemäß den entsprechenden gesetzlichen Vorgaben
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| Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung |
Die Rahmenvereinbarung soll zunächst für eine Laufzeit von vier Jahren abgeschlossen werden, wobei sich der Auftraggeber die zweimalige optionale Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, somit auf eine maximale Gesamtlaufzeit von sechs Jahren, vorbehält. Für die ordnungsgemäße Leistungserbringung ist ein erheblicher initialer Einarbeitungs-, Abstimmungs- und Integrationsaufwand erforderlich. Der für die vollständige Kenntnis und strukturierte Einarbeitung in die bestehende Systemlandschaft erforderliche Wissenserwerb kann nach Einschätzung des Auftraggebers bis zu zwei Jahre in Anspruch nehmen. Ein Wechsel des Auftragnehmers bereits nach vier Jahren würde daher dazu führen, dass der mit erheblichem Aufwand aufgebaute System- und Prozesskenntnisstand nach vergleichsweise kurzer produktiver Nutzungsdauer erneut aufgebaut werden müsste. Damit wären zusätzliche Einarbeitungs-, Abstimmungs- und Transaktionsaufwände sowie technische und organisatorische Risiken verbunden. Insbesondere könnten Brüche bei der Lizenzverwaltung und bei automatisierten Lizenzerweiterungen entstehen, die die Konsistenz der eingesetzten Software, die kontinuierliche Qualitätssicherung und den störungsfreien Betrieb der IT-Systeme beeinträchtigen können.
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| Höchstzahl der Teilnehmer |
1
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| Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen |
ja
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| Eröffnungstermin |
03.11.2026
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| Eröffnungstermin |
10:05
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| Art |
Preis
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| Beschreibung |
Preis
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| Zuschlagskriterium — Zahl |
100
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| Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen |
Nein
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| Elektronische Rechnungsstellung |
Zulässig
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| Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen |
nein
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| Elektronischer Katalog |
Nicht zulässig
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| elektronische Auktion |
nein
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| Die Bieter können mehrere Angebote einreichen |
Nicht zulässig
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| Quelle der Eignungskriterien |
Auftragsunterlagen
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| Bei der Zahl handelt sich um eine Gewichtung |
Gewichtung (Prozentanteil, genau)
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| Art des Auftrags |
Lieferleistungen
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| Beschreibung |
Beschaffung von Microsoft CSP-Subscription zur Unterstützung der Aktivitäten des Wiener Tourismusverbandes (WTV)
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| Geschätzter Wert ohne MwSt. |
750.000 EUR
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| Beschreibung der Optionen |
siehe Ausschreibungsunterlagen
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| Maximale Verlängerungen |
2
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| Höchstwert der Rahmenvereinbarung |
750.000 EUR
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| Zusätzliche Informationen |
Die maximale Dauer der Rahmenvereinbarung beträgt unter Berücksichtigung der optionalen Verlängerung 6 Jahre. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die optionale Verlängerung zu aktivieren. Aus diesem Grund ist im Abschnitt IV als Dauer der Rahmenvereinbarung 72 Monate angeführt, wobei die Gesamtdauer keine Verpflichtung für den Auftraggeber darstellt. Vielmehr handelt es sich bei den 72 Monaten um den maximal möglichen zeitlichen Rahmen der Geltungsdauer der Rahmenvereinbarung unter der Voraussetzung der Aktivierung der Option bzw Optionen. Im Übrigen: siehe Ausschreibungsunterlagen.
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| Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet |
ja
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| Land |
Österreich
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