| Art |
KD_8_1_Z4 Kerndaten für die freiwillige Bekanntmachung eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung |
| Bezeichnung |
Erweiterung eines bestehenden Mikroskops (Typ Evident IXplore IX85 zu einem IXplore IX85 Spin) |
| Kategorie (CPV Hauptteil) |
38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) |
| NUTS |
AT130 Wien |
| Auftraggeber |
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| Lieferant |
Evident Europe GmbH |
| Verfahrensart |
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| Art des Auftrags |
Lieferauftrag |
| Beschreibung |
Erweiterung eines bestehenden Mikroskops (Typ Evident IXplore IX85 zu einem IXplore IX85 Spin) |
| Beschreibung der maßgeblichen Gründe |
Gegenstand der Beschaffung ist die Aufrüstung eines in der BioOptics Facility bereits vorhandenen Mikroskops des Typs Evident IXplore IX85 zu einem IXplore IX85 Spin. Ergänzt werden eine Spinning-Disk-Einheit, Laser sowie Zubehör, während Mikroskop Stativ, Rechner und Steuerungssoftware bereits vor Ort im Einsatz sind und weitergenutzt werden.<br />Ziel ist die bedarfsgerechte Erweiterung der Kapazitäten für Spinning-Disk-Mikroskopie unter Weiterverwendung der bestehenden Infrastruktur.<br />Die nachzurüstenden Komponenten müssen lückenlos mit dem vorhandenen Mikroskop optisch, mechanisch und softwareseitig so zusammenwirken, dass die für den vorgesehenen wissenschaftlichen Einsatz erforderlichen Funktionen erfüllt werden.<br />Die optische Anbindung, mechanischen Schnittstellen, Gerätesteuerung und Synchronisation kann in diesem Fall nur vom Hersteller Evident des Ixplore 85 ausschließlich erfüllt werden.<br />Da in der Facility bereits weitere Evident-Spinning-Disk-Systeme betrieben werden, sichert die Erweiterung zudem eine homogene Hard- und Softwareumgebung. Forschende können laufende Experimente dadurch ohne Neukonfiguration oder Umschulungsaufwand nahtlos zwischen den Geräten transferieren, was eine konsistente Datenvergleichbarkeit und eine optimale Auslastung der Infrastruktur gewährleisteten. Hierbei wird explizit darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber nach Veröffentlichung der gegenständlichen Bekanntmachung und der hier angeführten Begründung den Auftrag noch nicht umgehend erteilen wird, sondern vielmehr den Ablauf der Stillhaltefrist von 10 Tagen abwarten wird. Auf Grund dieser Bekanntmachung und gemäß § 356 Abs 8 BVergG 2018 ist dann ein Anfechtungsantrag nach Ablauf einer Frist von 10 Tagen nach der erstmaligen Verfügbarkeit der Bekanntmachung ausgeschlossen. Sofern Fragen zur der hier dargestellten sachlichen Begründung bestehen, gibt darüber hinaus der Auftraggeber unter vergabe@terzaki.at Auskunft. |
| Tag der erstmaligen Verfügbarkeit |
27.09.2026 |
| Letzte Änderung der Ausschreibung |
27.09.2026 |