| Art |
KD_8_1_Z4 Kerndaten für die freiwillige Bekanntmachung eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung |
| Bezeichnung |
Med Uni Graz – Software PAS V3 Befunddokumentations-System |
| Kategorie (CPV Hauptteil) |
48180000 Medizinsoftwarepaket |
| NUTS |
AT221 Graz |
| Auftraggeber |
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Medizinische Universität Graz
+43 14097609
kanzlei@schramm-oehler.at
Schramm Öhler Rechtsanwälte, z.H. Mag. Gregor Stickler, Bartensteingasse 2, 1010 Wien
Geschäftszahl: 2019/0201
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| Lieferant |
Programmierfabrik GmbH |
| Verfahrensart |
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| Art des Auftrags |
Lieferauftrag |
| Beschreibung |
Das Diagnostik- & Forschungsinstitut für Pathologie der Medizinischen Universität Graz plant die Beschaffung der Software PAS V3 für ihr Befundsystem. Es wird die Software PAS V3 benötigt, die dem Einspielen eines kostenpflichtigen Major-Release-Updates am Diagnostik- & Forschungsinstitut für Pathologie der Medizinischen Universität Graz in allen diagnostischen Bereichen mit den Funktionsbereichen Histologie, Zytologie, Prosektur und Molekularpathologie und Administration / Verrechnung dient. |
| Beschreibung der maßgeblichen Gründe |
Die Auftraggeberin führt ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung mit einem Unternehmer gem. § 36 Abs 1 Z 3 lit b BVergG durch, da aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten, wie etwa der Rechte am geistigen Eigentum, die Lieferung nur von einem bestimmten Unternehmer erbracht werden kann. Es wird die Software PAS V3 für das Befundsystem der Medizinischen Universität Graz beschafft, welches insbesondere die folgenden benötigten Eigenschaften aufweist: (1.) Aufgrund der bestehenden und erforderlichen Schnittstellen zur steirischen Krankenanstalten GesmbH (KAGes-IT) können Daten nur mit der neuen Version (PAS V3) übergeben werden oder sind Daten (Vorbefunde) der KAGes nur mehr mit dieser Version einsehbar (Medocs Schnittstelle und direkter PACS Zugriff). (2.) Alle KAGes Pathologien (inkl. Dermatopathologie) verwenden bereits PAS V3, nur dadurch ist eine gegenseitige Befundeinsichtnahme Steiermark-weit möglich. Somit wäre ein Umstieg auf ein anderes Programm mit erheblichen Nachteilen für die Med Uni Graz und die Patientenversorgung verbunden bzw. ein anderes Programm gänzlich unbrauchbar. Darüber hinaus ist eine gemeinsame elektronische Befundanforderung aus dem klinischen KIS (Medocs) und Rückübermittlung von strukturierten Befunden an das KIS geplant. Eine Realisierung ist nur möglich, wenn alle Pathologien dieselbe Software verwenden. (3.) Durch den Umstieg auf die Version PAS V3 können nahezu sämtliche der bisherigen Daten in Hinblick auf Befundinhalte und das Laborbuch (Anzahl und Bezeichnungen der Objektträger und Blöcke, sowie weiterer spezifischer Laborleistungen aus dem Bereich der Immunhistochemie, Molekularpathologie und Elektronenmikroskopie) übernommen werden. (4.) Alle PCs für Diagnostik sind derzeit im KAGes LAN und greifen mit PAS V2 auf KAGes Server Hardware zu. Ein Umstieg auf eine gänzlich andere Software würde bedeuten, dass die gesamte IT Hardware zu tauschen wäre (rund 150 PCs und Server). (5.) Sollte eine Online-Einsicht in relevante Befunde nicht möglich sein, so verzögert sich zudem die Befunderstellung unter Umständen erheblich, da dadurch die notwendigen Befunde (zum Beispiel Radiologiebefunde oder klinische Befunde) umständlich angefordert werden müssten. Eine Übermittlung der Befunde auf eine andere Art ohne die derzeitige Schnittstelle würde ebenfalls zu einer erheblichen Befundverzögerung führen, die Befunde könnten unter Umständen auch nicht automatisch in die elektronische Fieberkurve der Patienten übernommen werden. |
| Tag der erstmaligen Verfügbarkeit |
24.12.2019 |
| Letzte Änderung der Ausschreibung |
24.12.2019 |