| Art |
KD_8_1_Z4 Kerndaten für die freiwillige Bekanntmachung eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung |
| Bezeichnung |
Stadtwerke Judenburg AG: öffentlich-öffentliche Kooperation |
| Kategorie (CPV Hauptteil) |
90511000 Abholung von Siedlungsabfällen |
| NUTS |
AT226 Westliche Obersteiermark |
| Auftraggeber |
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| Lieferant |
Abfallwirtschaftsverband Knittelfeld, Knittelfelder Abfallservice GmbH |
| Verfahrensart |
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| Art des Auftrags |
Dienstleistungsauftrag |
| Beschreibung |
Öffentlich-öffentliche Kooperation gemäß § 10 Abs. 3 BVergG 2018 zur gemeinsamen und im ausschließlichen öffentlichen Interesse erfolgenden Erfüllung abfallwirtschaftlicher Aufgaben, insbesondere durch die wechselseitige Erbringung von Leistungen im Bereich der Sammlung und des Transports biogener Siedlungsabfälle sowie durch die gegenseitige Bereitstellung von Ersatzfahrzeugen, Personalressourcen und sonstiger betrieblicher Unterstützungsleistungen. |
| Aufgeteilt in Lose |
ja |
| Beschreibung der maßgeblichen Gründe |
Im gegenständlichen Fall ist der Abschluss einer öffentlich-öffentlichen Kooperation zwischen dem Abfallwirtschaftsverband Knittelfeld, der Knittelfelder Abfallservice GmbH und der Stadtwerke Judenburg AG beabsichtigt. Sämtliche Beteiligten sind als öffentliche Auftraggeber zu qualifizieren: Der Abfallwirtschaftsverband Knittelfeld ist ein Gemeindeverband, die Knittelfelder Abfallservice GmbH steht im Einflussbereich des Abfallwirtschaftsverbandes Knittelfeld und die Stadtwerke Judenburg AG wird von einer Gemeinde beherrscht. Sie erfüllen jeweils im Allgemeininteresse liegende, nicht gewerbliche Aufgaben im Bereich der Abfallwirtschaft.<br />Die Kooperation dient der gemeinsamen Erfüllung derselben öffentlichen Aufgabe, nämlich der Sicherstellung einer wirtschaftlichen, zweckmäßigen und nachhaltigen Abfallwirtschaft im Interesse der Bevölkerung der beteiligten Gemeinden. Die Abfallwirtschaft stellt ein unionsrechtlich anerkanntes Ziel des Allgemeininteresses dar. Die Beteiligten verfolgen daher kein ausschließlich eigenes wirtschaftliches Interesse, sondern leisten durch die Zusammenarbeit einen Beitrag zur Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgaben der Daseinsvorsorge.<br />Die Zusammenarbeit beruht auf einer wechselseitigen Leistungserbringung und erschließt insbesondere aufgrund der räumlichen Nähe der Beteiligten betriebliche und logistische Synergien. Der Abfallwirtschaftsverband Knittelfeld beziehungsweise die Knittelfelder Abfallservice GmbH erbringen Transportleistungen, während die Stadtwerke Judenburg AG die Sammlung biogener Siedlungsabfälle im Verbandsgebiet des Abfallwirtschaftsverbandes Knittelfeld übernehmen. Ergänzend ist die gegenseitige Bereitstellung von Personalressourcen, eines Personalbusses und eines Müllpresswagens als Ersatzfahrzeug vorgesehen. Die Beteiligten ergänzen einander damit bei der Erfüllung ihrer abfallwirtschaftlichen Aufgaben; die Zusammenarbeit beschränkt sich nicht auf einen bloßen Leistungsaustausch gegen Entgelt.<br />Auch das Erfordernis, dass die Beteiligten die von der Kooperation erfassten Tätigkeiten überwiegend nicht auf dem offenen Markt erbringen, ist erfüllt. Maßgeblich ist dabei die Tätigkeit im betroffenen Bereich der Abfallwirtschaft. Der Abfallwirtschaftsverband Knittelfeld und die Knittelfelder Abfallservice GmbH sind in diesem Bereich nicht am offenen Markt tätig. Die Stadtwerke Judenburg AG erbringen ihre abfallwirtschaftlichen Leistungen ebenfalls überwiegend im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge; ihr Anteil tatsächlich gewerblicher Leistungen liegt unter 8 % und damit deutlich unter der maßgeblichen Grenze von 20 %.<br />Die Voraussetzungen für eine vergaberechtsfreie öffentlich-öffentliche Kooperation gemäß § 10 Abs. 3 BVergG 2018 liegen daher vor. |
| Tag der erstmaligen Verfügbarkeit |
02.07.2026 |
| Letzte Änderung der Ausschreibung |
07.07.2026 |