Rahmenvereinbarung Lizenzerweiterungen Infrastrukturmanagementsystem

Art KD_8_1_Z4 Kerndaten für die freiwillige Bekanntmachung eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung
Bezeichnung Rahmenvereinbarung Lizenzerweiterungen Infrastrukturmanagementsystem
Kategorie (CPV Hauptteil) 48200000 Softwarepaket für Vernetzung, Internet und Intranet
NUTS AT112 Nordburgenland
Auftraggeber
Lieferant rmDATA GmbH
Verfahrensart
Art des Auftrags Lieferauftrag
Beschreibung Die AG beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung betreffend die Lieferung von Lizenzerweiterungen und Dienstleistungen im Umfeld eines bestehenden Land- und Infrastrukturmanagementsystems.
Beschreibung der maßgeblichen Gründe Die AG stellt den Ausführungen voran, dass bereits das bestehende Land- und Infrastrukturmanagementsystem (Grundsoftware) im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung gemäß § 36 Abs 1 Z 3 lit a BVergG nach Schaltung einer freiwilligen ex-ante und ex-post Transparenzbekanntmachung vergeben wurde.<br />Ausführungen der AG zum technischen Alleinstellungsmerkmal:<br />Die AG beabsichtigt die Erweiterung von Lizenzen im Umfeld des bestehenden Land- und Infrastrukturmanagementsystems samt damit verbundener Dienstleistungen, wobei die Systemerweiterung folgende technischen Anforderungen erfüllen muss:<br />1. Integrierte Plattformarchitektur und Sicherheitskonzept: Die fachspezifischen Systemerweiterungen müssen auf einer integrierten Plattformarchitektur mit einheitlichem Rollen-, Berechtigungs-, Workflow- und Auditkonzept basieren. Dadurch werden Datenschutz, Datensicherheit, Nachvollziehbarkeit und ein konsistenter Betrieb der Fachanwendungen gewährleistet. Die zugrundeliegenden Sicherheits- und Systemmechanismen sind proprietärer Bestandteil der Plattform und können von anderen Marktteilnehmern nicht in gleichwertiger Weise genutzt oder nachgebildet werden.<br />2. Exklusive Quellcode- und Verwertungsrechte: Für die erforderlichen Weiterentwicklungen und Anpassungen des Systems sind Eingriffe in den proprietären Quellcode der Plattform notwendig. Diese Eingriffe dienen der dauerhaften und releasekonformen Umsetzung neuer Funktionen, Fehlerbehebungen und Weiterentwicklungen. Vor dem Hintergrund, dass der präsumtive Zuschlagsempfänger alleiniger Rechteinhaber des bestehenden Systems ist, können andere Marktteilnehmer nicht in das System eingreifen.<br />3. Bestehende Integration in die produktive Systemlandschaft: Die AG beabsichtigt die vollständige Integration der Fachanwendungen in die bestehende Plattform, Datenmodelle, Workflows und Schnittstellen. Diese ermöglicht eine entsprechende Datenkonsistenz, Betriebssicherheit und vermeidet Migrations- und Integrationsrisiken. Andere Marktteilnehmer verfügen nicht über die geforderte umfassende Kenntnis und Kontrolle der bestehenden Systemarchitektur und deren kundenspezifischen Ausprägungen.<br />Nach durchgeführter, europaweiter Markterkundung gemäß § 24 BVergG hat sich herausgestellt, dass lediglich der präsumtive Zuschlagsempfänger die von der AG gestellten<br />Anforderungen erfüllen kann, woraus die AG schließt, dass aus technischen Gründen sowie aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten kein Wettbewerb vorhanden ist und der Auftrag im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung gemäß § 36 Abs 1 Z 3 lit a und b BVergG an den einzigen Bieter vergeben werden kann.
Tag der erstmaligen Verfügbarkeit 17.06.2026
Letzte Änderung der Ausschreibung 17.06.2026
Version 1, XML, zuletzt aktualisiert: 17.06.2026