| Art |
KD_8_1_Z4 Kerndaten für die freiwillige Bekanntmachung eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung |
| Bezeichnung |
Lieferung von Straßenbeleuchtungspunkten für den "Florianiplatz" der Stadtgemeinde Gleisdorf |
| Kategorie (CPV Hauptteil) |
34993000 Straßenbeleuchtung |
| NUTS |
AT224 Oststeiermark |
| Auftraggeber |
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Stadtgemeinde Gleisdorf
+43 311226010
gemeinde@gleisdorf.at
Ulm Neger Partner Rechtsanwälte GmbH, Parkstraße 1, 8010 Graz, RA Dr. Thomas Neger, Mag. Lisa Marie Doriath
Geschäftszahl: ThN-25/80
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| Lieferant |
Feistritzwerke-STEWEAG-GmbH |
| Verfahrensart |
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| Art des Auftrags |
Lieferauftrag |
| Beschreibung |
Die Stadtgemeinde Gleisdorf benötigt die Lieferung von Straßenbeleuchtungspunkten inklusive allfälliger Dienstleistungen für den im Gemeindegebiet gelegenen „Florianiplatz“. |
| Beschreibung der maßgeblichen Gründe |
Für eine früher durchgeführte Lieferung der Feistritzwerke-STEWEAG-GmbH wird nunmehr eine zusätzliche Lieferung von Straßenbeleuchtungspunkten für den im Gemeindegebiet gelegenen „Florianiplatz“ notwendig, welche zur Erweiterung der bestehenden Lieferung bzw des bestehenden Straßenbeleuchtungsnetzes im Gebiet der Stadtgemeinde Gleisdorf bestimmt ist. Sämtliche bestehenden Straßenbeleuchtungspunkte befinden sich im Eigentum der Feistritzwerke-STEWEAG-GmbH, welche diese wartet, instand hält etc. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde im gegenständlichen Fall dazu führen, dass die Stadtgemeinde Gleisdorf als öffentliche Auftraggeberin Waren mit von den bestehenden Straßenbeleuchtungspunkten unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen müsste und dies eine technische Unvereinbarkeit bzw unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung mit sich bringen würde. Zudem dürfte diesfalls auch eine „Einschulung“ der Mitarbeitenden der Feistritzwerke-STEWEAG-GmbH mit den neuen Straßenbeleuchtungspunkten erforderlich sein. Da die zusätzliche Lieferung der Straßenbeleuchtungspunkte zeitnah erfolgen soll, wird die in § 36 Abs 1 Z 6 BVergG 2018 geregelte Laufzeit von („in der Regel“) höchstens drei Jahren nicht überschritten. Aus diesem Grund wird ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung nach § 36 Abs 1 Z 6 BVergG 2018 durchgeführt. |
| Tag der erstmaligen Verfügbarkeit |
04.05.2026 |
| Letzte Änderung der Ausschreibung |
04.05.2026 |