AVB Nord IH2 - § 8 AM-VO Wiederkehrende Prüfung
| Art | KD_8_2_Z1 Kerndaten für die Bekanntgabe von vergebenen Aufträgen und abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen |
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| Bezeichnung | AVB Nord IH2 - § 8 AM-VO Wiederkehrende Prüfung |
| Kategorie (CPV Hauptteil) | 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste |
| Auftraggeber |
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| Lieferant | GLATZ TECHNIK Planungs und Überprüfungs GmbH |
| Verfahrensart | Direktvergabe |
| Art des Auftrags | Dienstleistungsauftrag |
| Beschreibung | Leistungsumfang gegenständlicher Direktvergabe umfasst im Wesentlichen die Wiederkehrende Prüfung gemäß § 8 AM-VO (Arbeitsmittelverordnung), welche vorschreibt, dass bestimmte Arbeitsmittel (z.B. Türen, Tore, Türöffnungshilfen, Schranken, Schiebetore und Hebezeuge regelmäßig auf Sicherheit geprüft werden müssen. Ziel ist die Gewährleistung des sicheren technischen Zustands von Maschinen und Geräten nach den einschlägigen Gesetzen, Verordnungen und Normen und dem damit verbundenen positiven Prüfbefund im Abschnitt der AVB Nord 2. Basisangebot |
| Erfüllungszeitpunkt (Bei Zielschuldverhältnissen) | 28.12.2030 |
| Tag Vertragsabschluss | 10.03.2026 |
| Anzahl eingegangener Angebote | 2 |
| Angabe/Anzahl KMU der Auftragnehmer ist | 1 |
| Auftragswert | 59.907,50 |