| Art |
KD_8_1_Z4 Kerndaten für die freiwillige Bekanntmachung eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung |
| Bezeichnung |
Betrieb und Wartung der Mobilitätsplattform GrazMobil |
| Kategorie (CPV Hauptteil) |
72500000 Datenverarbeitungsdienste |
| NUTS |
AT221 Graz |
| Auftraggeber |
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| Lieferant |
Upstream - next level mobility GmbH |
| Verfahrensart |
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| Art des Auftrags |
Dienstleistungsauftrag |
| Beschreibung |
Betrieb und Wartung der Mobilitätsplattform GrazMobil |
| Beschreibung der maßgeblichen Gründe |
Im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit nach Art 10 Abs 3 BVergG zwischen Holding Graz – Kommunale Dienstleistungen GmbH (im Folgenden „Holding Graz“), Wiener Linien GmbH & Co KG wurde an einer gemeinsamen Mobilitätsplattform für den öffentlichen Nahverkehr gearbeitet. Die Wiener Linien GmbH & Co KG (im Folgenden „Wiener Linien“) hat das verbundene<br />Unternehmen Upstream – next level mobility GmbH (im Folgenden „Upstream“) mit der Entwicklung der Mobilitätsplattform beauftragt. Auftragsgegenstand sind nun Betrieb und Wartung dieser Mobilitätsplattform. Die Auftragsvergabe erfolgt durch die ITG Informationstechnik Graz GmbH (im Folgenden „ITG“) als verbundenes Unternehmen und IT-Dienstleister der Holding Graz. In Anlehnung<br />an die Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung der Wiener Linien (2018/S 073-162992) liegen folgende Gründe für ein Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung vor: Nachdem Upstream die auftragsgegenständliche Mobilitätsplattform entwickelt hat, verfügt sie als einziger Anbieter über das notwendige technische Know-How und die Ausschließlichtkeitsrechte am Source Code, um den<br />ausschreibungsgegenständlichen Betrieb sowie die ausschreibungsgegenständliche Wartung durchführen zu können. Es liegen somit folgende Ausnahmegründe vor:<br />- Interkommunale Zusammenarbeit sowie Vergabe an ein verbundenes Unternehmen: Ursprüngliche Vergabe zur Entwicklung der Mobilitätsplattform im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit zwischen Holding Graz und Wiener Linien. Vergabe an die Upstream als verbundenes Unternehmen durch die Wiener Linien.<br />- technische Gründe: Als Entwickler der Mobilitätsplattform ist Upstream der einzige Anbieter mit dem notwendigen Know-How zur laufenden Wartung der Plattform<br />- Ausschließlichkeitsrechte: Als Entwickler der Mobilitätsplattform hat Upstream alle Ausschließlichkeitsrechte inne und ist alleine berechtigt über Nutzung, Bearbeitung, Betrieb der Software zu bestimmen. |
| Tag der erstmaligen Verfügbarkeit |
28.06.2019 |
| Letzte Änderung der Ausschreibung |
28.06.2019 |