| Art |
KD_8_1_Z4 Kerndaten für die freiwillige Bekanntmachung eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung |
| Bezeichnung |
Ex-Ante Transparenzbekanntmachung - Narkosegeräte für das Klinikum Steyr |
| Kategorie (CPV Hauptteil) |
33170000 Anästhesie und Reanimation |
| NUTS |
AT31 Oberösterreich |
| Auftraggeber |
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| Lieferant |
Dräger Austria GmbH |
| Verfahrensart |
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| Art des Auftrags |
Lieferauftrag |
| Beschreibung |
Lieferung von insgesamt 17 Stück Narkosegeräten für das Klinikum Steyr einschließlich Nebenleistungen wie Projektplanung und -koordination, Lieferung der neuen Anlagen, Implementierung, Inbetriebnahme und Anbindung der neuen Anlagen an die vorhandene IT-Infrastruktur, Erstellung eines Schulungskonzeptes, Einschulung auf die neue Anlage sowie Begleitung durch Applikationsspezialisten. |
| Aufgeteilt in Lose |
ja |
| Beschreibung der maßgeblichen Gründe |
Das PEK benötigt 17 neue Narkosegeräte, da ein überwiegender Teil des derzeit bestehenden Geräteparks die vorgesehene Nutzungsdauer bereits deutlich überschritten hat. Um die Betriebssicherheit sicherzustellen und die Einhaltung aktueller techn. und med. Standards gewährleisten zu können, ist ein Austausch erforderlich. Da die eingesetzten Bestandsgeräte des Typs Perseus dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und für diese Geräte derzeit kein End of Support Datum festgelegt ist, werden diese weiterverwendet. Um einen sicheren, fehlerfreien Betrieb zu gewährleisten, ist es aber notwendig, eine einheitliche Gerätelandschaft aufrechtzuerhalten. Dies ist nur mit Geräten des Typs Atlan A350 als Nachfolgemodelle möglich. Nur diese Geräte verfügen über dasselbe Benutzerinterface wie die Perseus Systeme. Auch die Voraussetzungen des § 36 Abs.1 Z 6 BVergG 2018 sind erfüllt, da es sich bei der gegenständlichen Lieferung um eine zusätzliche Lieferung für früher durchgeführte Lieferungen des ursprünglichen Unternehmers handelt, die einerseits zur teilweisen Erneuerung und andererseits zur Erweiterung von bestehenden Lieferungen oder Einrichtungen bestimmt sind, und ein Wechsel des AN dazu führen würde, dass der öffentliche AG Waren mit unterschiedlichen techn. Merkmalen kaufen müsste und dies unverhältnismäßige techn. Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung mit sich bringen würde. Die Geräte, die das Erfordernis der Bediengleichartigkeit mit den bestehenden Geräten erfüllen, können lt. eigenen Angaben der Dräger Austria GmbH EU/EWR-weit nur von ihr selbst bezogen werden. Anmerkung: Der Auftrag wurde noch nicht vergeben. Beim Datum der Zuschlagserteilung handelt es sich um das Datum der Übermittlung dieser Ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Der Zuschlag erfolgt erst nach Ablauf der Stillhaltefrist von 10 Tagen (gerechnet ab dem Datum der erstmaligen Veröffentlichung dieser Bekanntmachung). Ansprechpartner AG: Peter Kickingereder, Mail: peter.kickingereder@ooeg.at |
| Tag der erstmaligen Verfügbarkeit |
13.02.2026 |
| Letzte Änderung der Ausschreibung |
13.02.2026 |