| Art |
KD_8_2_Z3 Kerndaten für die Bekanntgabe der Änderung von vergebenen Aufträgen und abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen gemäß § 365 Abs. 4 |
| Bezeichnung |
S 3 Weinviertler Schnellstraße, SAB Göllersdorf Großstelzendorf - Kunstbautenplanung |
| Kategorie (CPV Hauptteil) |
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen |
| Auftraggeber |
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| Lieferant |
Ingenieure Öhlinger + Partner ZT Ges.m.b.H., Zentrale |
| Verfahrensart |
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| Beschreibung |
Bauliche Umsetzung des Sicherheitsausbaus der S 3 Weinviertler Schnellstraße im Abschnitt Göllersdorf-Großstelzendorf inkl. Neubau 2. Tragwerk S3.19, Sicherheitsausbau der Rampen der ASt Göllersdorf, Sicherheitsausbau der Rampen der ASt Großstelzendorf. Generalerneuerung der Fahrbahn in diesem Abschnitt und der Brückenobjekte S3.17, S3.18 und S3.19. |
| Angabe/Anzahl KMU der Auftragnehmer ist |
6 |
| Auftragswert vor Veränderung |
321.266,39 |
| Auftragswert zusätzliche Leistung |
292.773,60 |
| Gründe Notwendigkeit |
Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, da die gegenständliche Vertragsänderung in einem engen wirtschaftlichen bzw. technischen Zusammenhang mit dem ursprünglichen Auftrag steht (erforderliche Leistung für Leistungsziel). Dieser würde für den Auftraggeber zudem zu erheblichen Schwierigkeiten in der Auftragsabwicklung, wie z.B. zusätzliche Schnittstellen, Projektverzögerungen, aber auch zu beachtlichen Mehrkosten aufgrund von Doppelbearbeitungen, Einarbeitungen, etwaigen zeitlichen Verzögerungen usw. führen. |
| Bezeichnung der/des Konzession/Auftrages |
S 3 Weinviertler Schnellstraße, SAB Göllersdorf Großstelzendorf - Kunstbautenplanung |
| Art der Konzession |
SERVICES |