AK Wien | Wahlsoftware 2029

Art KD_8_2_Z3 Kerndaten für die Bekanntgabe der Änderung von vergebenen Aufträgen und abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen gemäß § 365 Abs. 4
Bezeichnung AK Wien | Wahlsoftware 2029
Kategorie (CPV Hauptteil) 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Auftraggeber
Lieferant CPB SOFTWARE (AUSTRIA) GMBH
Verfahrensart
Beschreibung Anpassungen/Weiterentwicklungen der Wahlsoftware für den Einsatz bei den AK-Wahlen 2029
Angabe/Anzahl KMU der Auftragnehmer ist 1
Auftragswert vor Veränderung 2.722.135,00
Auftragswert zusätzliche Leistung 945.000,00
Gründe Notwendigkeit Mit der gegenständlichen Änderung wird der Auftragnehmer mit zusätzlichen erforderlichen Leistungen in Zusammenhang mit der Wahlsoftware, welche sich aufgrund der Evaluierung der AK-Wahlen 2024 ergeben haben, beauftragt. Nach dem ersten Praxiseinsatz der Wahlsoftware wurden Optimierungspotentiale im Hinblick auf die AK-Wahlen 2029 identifiziert, um die Prozesse und Anforderungen der Länderkammern besser unterstützen zu können. Zusätzlich sollen im Zuge der Weiterentwicklung die Anforderungen der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Vorarlberg, welche den Einsatz der Software für die AK-Wahl 2029 nun ebenfalls vorgesehen hat, berücksichtigt werden. Weiters ist auf geänderte Rahmenbedingungen involvierter externer Partner, wie den Sozialversicherungsträgern und auf Rückmeldungen von Betrieben, deren Mitwirkung bei der Organisation der AK-Wahlen so effizient wie möglich gestaltet werden soll, einzugehen. Darüber hinaus besteht die Notwendigkeit, die Sicherheit der Wahlservices bei der Identifikation von Personen durch moderne Authentifizierungsmethoden zu erhöhen. Es erfolgt keine inhaltliche Änderung der beauftragten Leistungen, sondern ist die Beauftragung zusätzlicher Leistungen erforderlich geworden, die noch nicht im bisherigen Leistungsvertrag enthalten sind. Es ist erforderlich und zweckmäßig, diese Anpassungs-/Weiterentwicklungsleistungen im Rahmen des bereits bestehenden Vertragsverhältnisses zu beauftragen, da ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für den Auftraggeber verbunden wäre. Die mit der Komplexität der AK-Wahlen zusammenhängende Einarbeitungszeit von etwa einem halben Jahr und die begrenzt zur Verfügung stehende Entwicklungszeit bis zum Start der Wahlvorbereitungen für die AK-Wahl 2029 machen einen Auftragnehmerwechsel gegenständlich unmöglich bzw ist ein solcher zumindest nicht zweckmäßig und aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten grob unverhältnismäßig. Weiters würde eine Auftragnehmerwechsel durch die allfällige Abkehr vom bisherigen Technologie-Stack hohe technische Risiken mit sich bringen, die die Funktionsfähigkeit und Betriebssicherheit der Software gefährden können. Weiters handelt es sich bei der Wahlsoftware um eine hochsensible Software, die strengsten Datenschutz- und Security-Vorgaben unterliegt – der Source Code ist als Geschäftsgeheimnis der Arbeiterkammern zu behandeln; eine Offenlegung gegenüber Dritten würde somit den Geschäftsgeheimnisschutz gefährden. Die gegenständliche Änderung wurde aus den genannten Gründen erforderlich (§ 365 Abs 3 Z 5 BVergG). Die zusätzlichen Leistungen waren für die Auftraggeber auch nicht vorhersehbar (§ 365 Abs 3 Z 6 BVergG). Der Grenzwert gemäß § 365 Abs 3 Z 5 und 6 BVergG wird durch die Änderung nicht überschritten.
Bezeichnung der/des Konzession/Auftrages AK Wien | Wahlsoftware 2029
Art der Konzession SERVICES
Version 1, XML, zuletzt aktualisiert: 10.08.2025