F57/146/24 - Testsystem Funkvermittlung

Art KD_8_1_Z4 Kerndaten für die freiwillige Bekanntmachung eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung
Bezeichnung F57/146/24 - Testsystem Funkvermittlung
Kategorie (CPV Hauptteil) 32573000 Kommunikationssteuerungssystem
NUTS AT130 Wien
Auftraggeber
  • WIENER LINIEN GmbH & Co KG 
    +43 01 7909 0
    F56-Vergabe@wienerlinien.at
    F56 - Materialmanagement, Logistik und kaufmännische Angelegenheiten
    Geschäftszahl: F57/146/24
Lieferant Frequentis AG
Verfahrensart
Art des Auftrags Lieferauftrag
Beschreibung Lieferung eines Testsystems für das Digitalfunksystem (Stationäre Anlagen)
Beschreibung der maßgeblichen Gründe Zur Sicherstellung des Betriebs ist für Adaptierungen am Funkvermittlungssystem FTS des Hybridsystems ein Testsystem erforderlich. Dadurch wird es möglich Änderungen an Software und Hardware vorab bei den Wiener Linien zu überprüfen und erst bei erfolgreich bestandenen Tests in das Live-System zu übernehmen. Dies ermöglicht ebenfalls gefahrlos Security-Updates - insbesondere hinsichtlich NIS/ISMS erforderlich – zu überprüfen. Insbesondere aufgrund NIS/SMS ist es erforderlich laufend Updates im System einzubringen und nicht ein System über viele Jahre unverändert laufen zu lassen. Durch diese vermehrten Tätigkeiten wäre im Live-System das Risiko der Betriebsbeeinflussung gegeben, sofern es zu Fehlern von neuer HW/SW kommt. Um dieses Risiko auszuschließen ist ein Testsystem erforderlich.<br />Beim Testsystem muss es sich um ein „Ebenbild“ des Live-Systems handeln, da nur so repräsentative Tests durchgeführt werden können. Die Beschaffung eines lediglich „ähnlichen“ Systems ist somit nicht ausreichend, um qualitative Aussage zu treffen, ob eine Änderung funktionsfähig ist und im Live-System genutzt werden kann. Das Testsystem kann aufgrund des sehr spezifischen Anteils an Software (wie auch Hardware) nur vom Hersteller des Systems „Frequentis AG“ geliefert werden, welcher über die entsprechenden ausschließlichen Werknutzungsrechte insbesondere an den wesentlichen Softwarekomponenten verfügt. Weiters gibt es keine Partnerfirma von Frequentis, welche eine Lizenz oder anderweitige Genehmigung hat, die Software zu bearbeiten. Aufgrund dessen soll ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung mit einem Bieter - dem Systemhersteller – durchgeführt werden, weil insbesondere auf Grund der Rechte dieses Herstellers nur dieser die Leistung erbringen kann. (§ 206 Abs 1 Z 4 BVergG 2018).
Tag der erstmaligen Verfügbarkeit 27.07.2025
Letzte Änderung der Ausschreibung 27.07.2025
Version 1, XML, zuletzt aktualisiert: 27.07.2025