| Art |
KD_8_2_Z3 Kerndaten für die Bekanntgabe der Änderung von vergebenen Aufträgen und abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen gemäß § 365 Abs. 4 |
| Bezeichnung |
Neubau GTVS Dreyhausenstraße 19-25,1140 Wien |
| Kategorie (CPV Hauptteil) |
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen |
| Auftraggeber |
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| Lieferant |
Karl und Bremhorst Architekten ZT GmbH |
| Verfahrensart |
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| Beschreibung |
Neubau GTVS Dreyhausenstraße 19-25,1140 Wien |
| Angabe/Anzahl KMU der Auftragnehmer ist |
1 |
| Auftragswert vor Veränderung |
2.251.524,80 |
| Auftragswert zusätzliche Leistung |
133.795,10 |
| Gründe Notwendigkeit |
Mit der gegenständlichen Änderung wird die Auftragnehmerin mit zusätzlichen erforderlichen Leistungen, welche sich aus dem Projektfortschritt und den nachträglichen Anpassungen ergaben, beauftragt. Diese betreffen folgende Teilleistungen – Abstimmung BIM-Vorlagen – Mitwirkung bei der Erstellung der Arbeitsumgebung der Projektplattform – Durchführung der BIM-Gesamtkoordination in der Bauphase – Änderung Serienmöbel, Planungsmöbel, Verschiebung der Leistungsgrenzen – Änderungen organisatorischer Brandschutz – Änderung Einhausung Hartplatz – Übernahme der Planung der Vorplatzgestaltung - Planungszeitverlängerung - Erweiterung LOI 50 - Mitgestaltung GU-AIA - Mitarbeit Datenimport der Herstellerangaben - As-Built-Dokumentation: Mitwirken zur Erstellung der Vermessungsabläufe - Implementierung des BIM Modells in ein digitales Raumbuch - Innenhofplanung. Es erfolgt keine inhaltliche Änderung der beauftragten Leistungen. Die Beauftragung zusätzlicher Leistungen ist erforderlich geworden, da diese so noch nicht im bisherigen Leistungsvertrag enthalten sind. Es ist erforderlich und zweckmäßig, diese Planungsleistungen im Rahmen der beauftragten Generalplanungsleistung durchzuführen, da die benötigte Änderungsplanung den eigentlichen Gegenstand dieser Leistung darstellt. Ein Wechsel der Auftragnehmerin wäre aufgrund des Projektfortschritts aus planerischen Gründen mit erheblichen Schwierigkeiten, insbesondere durch einen hohen zeitlichen Aufwand um sich einen Überblick über den aktuellen Planungsstand zu verschaffen, verbunden. Ein Wechsel der Auftragnehmerin wäre daher mit unverhältnismäßigen Zusatzkosten und Verzögerungen sowie mit technischen Risiken verbunden und ist daher aus Sicht der Auftraggeberin nicht möglich. Insbesondere würde ein Wechsel des Auftragnehmers eine bedeutende Projektverzögerung von mindestens 7 Monaten verursachen. Beispiele für die Zusatzkosten, die entstehen würden, sind beispielsweise die Zusatzkosten für die benötigte neue Ausschreibung. Die gegenständliche Änderung (§ 365 Abs 3 Z 5 BVergG 2018) wurde aus den genannten Gründen erforderlich. Die zusätzlichen Leistungen waren für die Auftraggeberin nicht vorhersehbar und ändern den Gesamtcharakter des Auftrages nicht (§ 365 Abs 3 Z 6 BVergG 2018). |
| Bezeichnung der/des Konzession/Auftrages |
Neubau GTVS Dreyhausenstraße 19-25,1140 Wien |
| Art der Konzession |
SERVICES |