Operationsmikroskop für die Neurochirurgie der Klinik Oberwart

Art KD_8_1_Z4 Kerndaten für die freiwillige Bekanntmachung eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung
Bezeichnung Operationsmikroskop für die Neurochirurgie der Klinik Oberwart
Kategorie (CPV Hauptteil) 33000000 Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
NUTS AT113 Südburgenland
Auftraggeber
Lieferant Carl Zeiss GmbH
Verfahrensart
Art des Auftrags Lieferauftrag
Beschreibung Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Einschulung eines Operationsmikroskops für die Neurochirurgie der Klinik Oberwart
Beschreibung der maßgeblichen Gründe Der Fachbereich Neurochirurgie der Klinik Oberwart benötigt ein OP-Mikroskop. Dieses Mikroskop muss über eine Hybridfunktion (Mikroskop und Exoskop) mit 4K-Kamera verfügen. Dadurch kann das Mikroskop - je nach medizinischem Einsatzgebiet und technischer Notwendigkeit - sowohl mit als auch ohne Okular verwendet werden. Das System muss bei gleichbleibender Baugröße des Mikroskopkopfs mit einer nativen 4K-3D-Kamera ausgestattet sein, die alle Pixel und sämtliche Farbinformationen jedes Pixels nutzt.<br />Das Mikroskop muss über eine Arbeitsdistanz von 200 mm bis mindestens 620 mm verfügen. Ebenfalls wird eine robotergestützte XYZ-Bewegung und eine 6-dimensionale motorische Beweglichkeit für eine handfreie Positionssteuerung gefordert. Das Mikroskop muss über 4 verschiedene Tiefenmodi, zentral über die Benutzeroberfläche, anwählbar sein und auch die Bewegung des Mikroskops um einen Punkt, der immer im Fokus bleibt, wird gefordert. Ebenfalls muss das Mikroskop über ein integriertes Mikroinspektionstool mit eigener Lichtquelle und Kamera für die endoskopische Visualisierung von Gewebe verfügen. Das System muss in der Lage sein, mithilfe der Handgriffe eine beliebige, gespeicherte Position zu wählen, um das Mikroskop automatisch in die gewählte Position zu bewegen. Der Autofokus mit sichtbaren Laserpunkten und einem Infrarot-System muss auch verfügbar sein.<br />Bei den genannten technischen Besonderheiten handelt es sich um zwingende Mindestanforderungen, welche in der chirurgischen Arbeit unerlässlich sind. Nach durchgeführter, europaweiter Markterkundung gemäß § 24 BVergG hat sich herausgestellt, dass lediglich der präsumtive Zuschlagsempfänger die von der AG gestellten Anforderungen erfüllen kann, woraus die AG schließt, dass aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist, und der Lieferauftrag im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung gemäß § 36 Abs 1 Z 3 lit a BVergG an den einzigen Bieter vergeben werden kann.
Tag der erstmaligen Verfügbarkeit 12.06.2025
Letzte Änderung der Ausschreibung 12.06.2025
Version 1, XML, zuletzt aktualisiert: 12.06.2025