Kärntner Beteiligungsverwaltung – Langfristige Pachtvergabe Steindorf am Ossiacher See
| Art | KD_7_1_Z1 Kerndaten für die Bekanntmachung von zu vergebenden Konzessionen |
|---|---|
| Bezeichnung | Kärntner Beteiligungsverwaltung – Langfristige Pachtvergabe Steindorf am Ossiacher See |
| Kategorie (CPV Hauptteil) | 55100000 Dienstleistungen von Hotels |
| NUTS | AT211 Klagenfurt-Villach |
| Auftraggeber |
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| Lieferant | |
| Verfahrensart | |
| URL | https://schramm-oehler.vergabeportal.at/Detail/189773 |
| Art des Auftrags | Dienstleistungsauftrag |
| Beschreibung | Die Kärntner Beteiligungsverwaltung (in der Folge auch „AG“ oder „Verpächterin“) beabsichtigt die langfristige Vergabe eines Pachtvertrages über dzt. unbebaute Liegenschaften in Steindorf am Ossiacher See. Ziel des gegenständlichen Verfahrens ist sohin der Abschluss eines Pachtvertrags über die pachtvertragsgegenständlichen Liegenschaften zwischen der Verpächterin einerseits und der/dem im Verfahren bestgereihten Bieter:in andererseits (kurz „Pachtvertrag“). Die pachtvertragsgegenständlichen Liegenschaften befinden sich in der Katastralgemeinde Steindorf am Ossiacher See, Katastralgemeindenummer 72337 und bestehen aus den Grundstücken mit den Nummern 1140, 316/3 und 309/2. Die Grundstücke befinden sich im Eigentum der Verpächterin. Eine Badehütte, welche im Eigentum der Verpächterin steht und auf dem benachbarten, im Eigentum der Österreichischen Bundesforste (kurz „ÖBf“) befindlichen Grundstück liegt, ist ebenso Gegenstand des abzuschließenden Pachtvertrages. Die Verpachtung der pachtvertragsgegenständlichen Liegenschaften soll an eine:n Pächter:in erfolgen, welche:r auf den Liegenschaften ein attraktives touristisches Projekt – insbes. Betrieb eines touristischen Beherbergungsbetriebs – umsetzt und dieses ganzjährig betreibt (mind. 10 Betriebsmonate p.a.), wobei der Pächter neben der Gewährleistung eines öffentlichen Seezugangs und einer öffentlichen Gastronomie insbesondere auch ein Badehaus zu integrieren und zu betreiben hat. Näheres siehe die Verfahrensunterlagen. Die Auftraggeberin bzw. Verpächterin hat im Zuge einer Fragenbeantwortung Vorgaben hinsichtlich der Namhaftmachung von dritten Unternehmen in der 2. Stufe des Vergabeverfahrens definiert. Konkret lässt die AG analog zu den Bestimmungen der Verfahrensunterlagen für Projektgesellschaften auch zu, dass die Bewerberin / der Bewerber im Rahmen der zweiten Verfahrensstufe („Angebots- und Verhandlungsphase“) mit Zustimmung der Verpächterin eine:n Dritte:n namhaft machen kann, die:der den Pachtvertrag als künftige:r Pächter:in abschließt. Weiters lässt die AG analog zu den Bestimmungen der Verfahrensunterlagen für Bewerber:innengemeinschaften auch zu, dass die Bewerberin / der Bewerber im Rahmen der zweiten Verfahrensstufe („Angebots- und Verhandlungsphase“) mit Zustimmung der Verpächterin ein Unternehmen namhaft machen kann, das die Bewerberin / den Bewerber ersetzt, sofern die Verpächterin im Einzelfall schriftlich ihre Zustimmung erteilt. Für Details siehe die Fragenbeantwortung vom 23.04.2025. |
| Schlusstermin für den Eingang | 05.05.2025 |
| Tag der erstmaligen Verfügbarkeit | 14.08.2024 |
| Letzte Änderung der Ausschreibung | 30.04.2025 |
| Beschreibung Verfahrensablauf | Die Kärntner Beteiligungsverwaltung (in der Folge auch „AG“ oder „Verpächterin“) beabsichtigt die langfristige Vergabe eines Pachtvertrages über dzt. unbebaute Liegenschaften in Steindorf am Ossiacher See. Ziel des gegenständlichen Verfahrens ist sohin der Abschluss eines Pachtvertrags über die pachtvertragsgegenständlichen Liegenschaften zwischen der Verpächterin einerseits und der/dem im Verfahren bestgereihten Bieter:in andererseits (kurz „Pachtvertrag“). Die pachtvertragsgegenständlichen Liegenschaften befinden sich in der Katastralgemeinde Steindorf am Ossiacher See, Katastralgemeindenummer 72337 und bestehen aus den Grundstücken mit den Nummern 1140, 316/3 und 309/2. Die Grundstücke befinden sich im Eigentum der Verpächterin. Eine Badehütte, welche im Eigentum der Verpächterin steht und auf dem benachbarten, im Eigentum der Österreichischen Bundesforste (kurz „ÖBf“) befindlichen Grundstück liegt, ist ebenso Gegenstand des abzuschließenden Pachtvertrages. Die Verpachtung der pachtvertragsgegenständlichen Liegenschaften soll an eine:n Pächter:in erfolgen, welche:r auf den Liegenschaften ein attraktives touristisches Projekt – insbes. Betrieb eines touristischen Beherbergungsbetriebs – umsetzt und dieses ganzjährig betreibt (mind. 10 Betriebsmonate p.a.), wobei der Pächter neben der Gewährleistung eines öffentlichen Seezugangs und einer öffentlichen Gastronomie insbesondere auch ein Badehaus zu integrieren und zu betreiben hat. Näheres siehe die Verfahrensunterlagen.<br />Die Auftraggeberin bzw. Verpächterin hat im Zuge einer Fragenbeantwortung Vorgaben hinsichtlich der Namhaftmachung von dritten Unternehmen in der 2. Stufe des Vergabeverfahrens definiert. Konkret lässt die AG analog zu den Bestimmungen der Verfahrensunterlagen für Projektgesellschaften auch zu, dass die Bewerberin / der Bewerber im Rahmen der zweiten Verfahrensstufe („Angebots- und Verhandlungsphase“) mit Zustimmung der Verpächterin eine:n Dritte:n namhaft machen kann, die:der den Pachtvertrag als künftige:r Pächter:in abschließt. Weiters lässt die AG analog zu den Bestimmungen der Verfahrensunterlagen für Bewerber:innengemeinschaften auch zu, dass die Bewerberin / der Bewerber im Rahmen der zweiten Verfahrensstufe („Angebots- und Verhandlungsphase“) mit Zustimmung der Verpächterin ein Unternehmen namhaft machen kann, das die Bewerberin / den Bewerber ersetzt, sofern die Verpächterin im Einzelfall schriftlich ihre Zustimmung erteilt. Für Details siehe die Fragenbeantwortung vom 23.04.2025. |