| Art |
KD_8_1_Z4 Kerndaten für die freiwillige Bekanntmachung eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung |
| Bezeichnung |
Erneuerung der Tonanlage Musiktheater Linz |
| Kategorie (CPV Hauptteil) |
32000000 Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör |
| NUTS |
AT312 Linz-Wels |
| Auftraggeber |
|
| Lieferant |
Signal Sound & Light Distribution GmbH |
| Verfahrensart |
|
| Art des Auftrags |
Lieferauftrag |
| Beschreibung |
Erneuerung der Tonanlage des Musiktheaters Linz |
| Beschreibung der maßgeblichen Gründe |
Mittels ex-ante Transparenzbekanntmachung zur Nr. 209333 wurde bekanntgemacht, dass beabsichtigt ist, den Auftrag der Erneuerung der Tonanlage im Musiktheater Linz nach Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung mit einem Unternehmen ( an die Signal Sound & Light Distribution GmbH) zu vergeben. Als Begründung wurde darin das Vorliegen des Ausnahmetatbestands des § 36 Abs. 1 Z 3 BVergG angegeben.<br />Mittels gegenständlicher Berichtigung wird mitgeteilt, dass die ex-ante Transparenzbekanntmachung widerrufen wird. Die Auftraggeberin beabsichtigt, die Leistungen nach vorheriger Durchführung eines Vergabeverfahrens zu beschaffen. Aus formulartechnischen Gründen kann für den gegenständlichen Widerruf leider kein gesondertes Formular verwendet werden - aus diesem Grund wird der Widerruf der ex-ante Transparenzbekanntmachung über das gegenständliche Formular der Berichtigung durchgeführt. Wenngleich in diesem Formular sohin aus formulartechnischen Gründen noch die Signal Sound & Light Distribution GmbH angeführt ist, so wird nochmals klargestellt, dass gegenständlich aufgrund des Widerrufs keine Auftragsvergabe erfolgt. Die zu beschaffenden Leistungen werden sodann gesondert ausgeschrieben werden. |
| Tag der erstmaligen Verfügbarkeit |
06.04.2025 |
| Letzte Änderung der Ausschreibung |
07.04.2025 |