DANI 2 Innsbruck - Generalplanungsleistung
| Art | KD_8_2_Z3 Kerndaten für die Bekanntgabe der Änderung von vergebenen Aufträgen und abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen gemäß § 365 Abs. 4 |
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| Bezeichnung | DANI 2 Innsbruck - Generalplanungsleistung |
| Kategorie (CPV Hauptteil) | 71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen |
| Auftraggeber |
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| Lieferant | Bernard Ingenieure ZT-Gesellschaft m.b.H. Akquisition & Marketing |
| Verfahrensart | |
| Beschreibung | Ziel der Ausschreibung ist es eine Generalplanungsleistung gemäß der Leistungs.- und Vergütungsmodelle für die Realisierung des Projektes DANI 2 Innsbruck zu vergeben. Im wesentlichen sind dahingehend folgende Aufgaben (nicht taxativ) über sämtliche Leistungsphasen innbegriffen: Grundleistungen der Objektplanung gemäß der Leistungsphasen Architektur, Bauphysik, Tragwerksplanung und Statik TGA-Planung - HKLS inkl. GLT, Elektrotechnik/ Netzwerktechnik wie auch Beleuchtung Technische Beratung und Planung sowie Erstellung eines Betriebskonzeptes Brandschutztechnik inkl. Plan und Erstellung etwaiger Evakuierungspläne, Brandschutzpläne etc. Geotechnik, Wasserwirtschaft, Schallschutztechnik/ Akustik Maschinelle Anlagen und industrielle Einrichtung Umweltschutz Außenanlagen (Straßen und Verkehrswege, inkl. Längsschnitte/ Querschnitte, Wasserwegelauf, Entwässerungskonzept - Versickerungskonzepte) Gleistechnik (Trassierung, Oberleitung, Fernmeldeanlagen, Weichen, Signale, Gleistechnik in der Halle) Beratung und Planung von klimaneutraler Bauweisen Kostenmanagement/ Kostencontrolling Erstellung von Projektablaufpläne und Bauphasenpläne Projektsteuerung und Schnittstellenüberwachung Erstellung der Einreichdokumente, Wahrnehmung der Par40 EisbG Funktion BIM bzw. 3D Planungen Beratung und Mitarbeit in der strategischen Vergabe der erforderlichen Baudienstleistungen gemäß BVergG |
| Angabe/Anzahl KMU der Auftragnehmer ist | 4 |
| Auftragswert vor Veränderung | 1.496.403,07 |
| Auftragswert zusätzliche Leistung | 303.775,59 |
| Gründe Notwendigkeit | Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, da die gegenständliche Vertragsänderung in einem engen wirtschaftlichen bzw. technischen Zusammenhang mit dem ursprünglichen Auftrag steht (erforderliche Leistung für Leistungsziel). Dieser würde für den Auftraggeber zudem zu erheblichen Schwierigkeiten in der Auftragsabwicklung, wie z.B. zusätzliche Schnittstellen, Projektverzögerungen, aber auch zu beachtlichen Mehrkosten aufgrund von Doppelbearbeitungen, Einarbeitungen, etwaigen zeitlichen Verzögerungen usw. führen. |
| Bezeichnung der/des Konzession/Auftrages | DANI 2 Innsbruck - Generalplanungsleistung |
| Art der Konzession | SERVICES |