Betriebsführung und Wartung des WLAN der Raaberbahnflotte sowie WLAN-Ausstattung für Triebwagen Ventus 316

Art KD_8_1_Z4 Kerndaten für die freiwillige Bekanntmachung eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung
Bezeichnung Betriebsführung und Wartung des WLAN der Raaberbahnflotte sowie WLAN-Ausstattung für Triebwagen Ventus 316
Kategorie (CPV Hauptteil) 30210000 Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
NUTS AT111 Mittelburgenland
Auftraggeber
Lieferant Nomad Digital LTD
Verfahrensart
Art des Auftrags Lieferauftrag
Beschreibung Eintritt der Raab-Oedenburg-Ebenfurter Eisenbahn AG in den Betriebsführungsvertrag des Auftragnehmers ÖBB-Personenverkehr AG gegenüber deren Subunternehmer Nomad Digital Limited hinsichtlich Betriebsführung und Wartung (Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Eisenbahnen und anderen Ausrüstungen) des WLAN der Triebwagenflotte (12 Triebwägen) sowie WLAN-Ausstattung samt Betriebsführung und Wartung (Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Eisenbahnen und anderen Ausrüstungen) für Triebwagen Ventus 316.
Beschreibung der maßgeblichen Gründe 12 Triebwägen der Raab-Oedenburg-Ebenfurter Eisenbahn AG (kurz: „Raaberbahn“) sind mit Hardware-Komponenten der Firma Nomad ausgestattet. Der diesbezügliche Auftrag zur WLAN-Ausstattung der wurde nach der RL 2014/25/EU an die ÖBB-Personenverkehr AG vergeben (siehe auch Bekanntmachungen OJ S 67/2019 04/04/2019 sowie OJ S 46/2021 08/03/2021). Nunmehr tritt die Raaberbahn in den Betriebsführungsvertrag ein und ist damit direkter Vertragspartner der des Subunternehmers der ÖBB-Personenverkehr AG, Nomad Digital Limited. Der Betrieb und die Aufrechterhaltung der Hardware-Komponenten ist technisch ausschließlich mit der Software der Firma Nomad möglich, weil die eisenbahnrechtliche Zulassung der betroffenen Züge auf die Hardware-Komponenten der Auftragnehmerin ausgestellt ist.<br />Ein Wechsel der Hardware-Komponenten und somit der Auftragnehmerin resultiert zwingend in einer Neuzulassung aller betroffenen 12 Triebwägen. Eine Neuzulassung der Züge würde für die Raaberbahn zu erheblichen Schwierigkeiten in der Besorgung des Schienenverkehrs führen, da die betroffenen Züge für den Zeitraum bis zur Neuzulassung abgestellt werden müssen. Durch das Abstellen der Züge sowie durch die wesentlichen Kosten der Neuzulassungen ist ein Wechsel der Auftragnehmerin für die Auftraggeberin wirtschaftlich unzumutbar. Darüber hinaus ist ein Austausch der Hardware-Komponenten aus technischen Gründen nicht möglich, da dies in einem Softwarewechsel für die neuen Hardware-Komponenten resultieren würde, welche bei dem übrigen System der Züge nicht kompatibel ist. Dies würde in einer Systemunverträglichkeit resultieren. Der Eintritt in den Betriebsführungsvertrag ist daher auch nach § 206 Abs 1 Z 4 lit a und lit b BVergG 2018 zulässig. Auch die Ausstattung des 2025 gelieferten Triebwagens Ventus 316 mit der Hardware des Auftragnehmers ist aus obgenannten Gründen gemäß § 365 Abs 3 Z 5 BVergG 2018 zulässig (erhebliche Kosten und Systemunverträglichkeit bei nicht einheitlicher Ausstattung der Flotte).
Tag der erstmaligen Verfügbarkeit 01.04.2025
Letzte Änderung der Ausschreibung 01.04.2025
Version 1, XML, zuletzt aktualisiert: 01.04.2025