| Beschreibung |
Der Leistungsgegenstand umfasst die Erweiterung und Anpassung der bestehenden MSR-Gebäudeautomation des Ordensklinikum Linz Barmherzige Schwestern, wobei vom zukünftigen Auftragnehmer sämtliche Maßnahmen bzw Arbeiten, die zur Lieferung, Errichtung, Installation und Inbetriebnahme der MSR-Gebäudeautomation notwendig sind, zu erbringen sind. |
| Beschreibung der maßgeblichen Gründe |
Die MSR-Gebäudeautomation im Ordensklinikum Linz Barmherzige Schwestern wurde vom Hersteller, der Siemens AG Österreich / Smart Infrastructure errichtet, als Teil der Krankenhausinfrastruktur im Netzwerk des Auftraggebers aufgebaut und in Betrieb genommen. Die MSR-Gebäudeautomation ist basierend auf den aktuellen Anforderungen an eine kritische Infrastruktur in die bestehenden IT-Systeme des Auftraggebers eingebunden und verfügt über zertifizierte Schnittstellen (zB ESPA-X) zum Alarmmanagement des Auftraggebers. Darüber hinaus sind weitere kritische, für den Krankenhausbetrieb zwingend notwendige Systeme (wie zB der Sicherheitsleitstandard) angebunden. Durch die vorhandene Leitstation Siemens Desigo CC ist sichergestellt, dass die gesamte Gebäudeautomatisierung zu einem homogenen Gesamtsystem zusammengeführt ist und von einem Standort mit nur einer gemeinsamen Bedienstation vollumfänglich bedient werden kann. Dadurch ist gewährleistet, dass bei allen Umbauarbeiten und Erweiterungen weiterhin alle Unterstationen miteinander kommunizieren und Energiedaten permanent zwischen den Unterstationen untereinander ausgetauscht werden und somit fortlaufend ein energieeffizienter Betrieb des Objekts gegeben ist und ein reibungsloser und patientensicherer Betrieb des Krankenhauses gewährleistet ist. Im Rahmen des Masterplan 2030+ soll das Ordensklinikum Linz Barmherzige Schwestern modernisiert und erweitert werden. Im Zuge der Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen ist auch die Adaptierung und Er-weiterung der bestehenden MSR-Gebäudeautomation erforderlich. Der Leistungsgegenstand umfasst die Erweiterung und Anpassung der bestehenden MSR-Gebäudeautomation des Ordensklinikum Linz Barmherzige Schwestern. Bei einer MSR-Gebäudeautomation handelt es sich um eine „Maschine“ gemäß § 2 Abs 2 lit a Maschinen-Sicherheitsverordnung 2010, BGBl II Nr 282/2008 (in der Folge „MSV 2010“). Gemäß § 5 Abs MSV 2010 hat der Hersteller einer Maschine sicherzustellen, „dass die Maschine die in Anhang I aufgeführten, für sie geltenden grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllt“ und die EU-Konformitätserklärung auszustellen und sicherzustellen, dass sie der Maschine beiliegt. Erst wenn der Hersteller der Maschine gemäß § 12 MSV 2010 ein Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt hat, darf die Maschine mit einer entsprechenden CE-Kennzeichnung versehen und in Betrieb genommen werden. Bei jeder Änderung oder Adaptierung der Gesamtanlage ist das Konformitätsbewertungsverfahren erneut durchzuführen, da ansonsten eine Aktualisierung der EU-Konformitätserklärung rechtlich nicht möglich ist. Der Einsatz von alternativen Komponenten, die von den zuvor installierten Elementen der Siemens abweichen, kann somit nicht nur zu erheblichen technischen Kompatibilitätsproblemen mit der bestehenden Anlage führen, sondern würde auch dazu führen, dass zwei unterschiedliche Hersteller faktisch nur über ihre eigenen Anlagenteile eine EU-Konformitätserklärung abgeben. Die Abgabe einer einheitlichen Konformitätserklärung für die Gesamtanlage und die Abgabe einer einheitlichen Gesamtbeurteilung durch einen einzigen Hersteller ist damit faktisch aufgrund des hohen Haftungsrisikos nicht möglich. Das würde dazu führen, dass innerhalb des Gebäudekomplexes bzw auf einzelnen Ebenen des Krankenhauses bei der Verwendung von alternativen Komponenten bzw eines zusätzlichen Automationsfabrikats ein vollständiger Parallelaufbau zum bestehenden System (mit allen damit verbundenen Nebenleistungen) erforderlich wäre, durch den ein einzelner Sicherheitsleitstandard in einem einzigen gemeinsamen Systemverbund nicht mehr gewährleistet wäre. Darüber hinaus können Adaptierungen an der bestehenden MSR-Gebäudeautomation (wie zB die Integration in bestehende Zeitschaltprogramme) oder die Verwendung von bereits vorhandenen anlagenübergreifenden Funktionen aufgrund des Zusammenspiels von Hard- und Softwarekomponenten technisch nur vom Hersteller der bestehenden Anlage erbracht werden. Damit kann bei technischen Kompatibilitätsproblemen von Komponenten zweier Hersteller der reibungslose und patientensichere Betrieb der gesamten Anlage gefährdet sein, wenn die einzelnen Teile der MSR-Gebäudeautomation Verantwortlichkeiten unterschiedlicher Hersteller unterliegen und für den Notfall kein einheitlicher technischer Support zur Verfügung steht. Eine rasche Mängelbehebung und die Sicherstellung eines medizinischen Notbetriebs kann – unabhängig von den rechtlichen Vorgaben an die Anlage – daher faktisch nur vom Hersteller aufgrund eines einheitlichen Sicherheits- und Notfallkonzepts für die Gesamtanlage sichergestellt werden. Ein vollständiger Austausch der grundsätzlich funktionsfähigen MSR-Gebäudeautomation würde nicht nur dem Gebot der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit der öffentlichen Verwaltung widersprechen, sondern auch den laufenden Krankenhausbetrieb und somit die Patientensicherheit gefährden und zur Einschränkung der Notfallversorgung im Großraum Linz führen. Um die EU-Konformitätserklärung zu erhalten bzw aufrechtzuerhalten und die Sicherheit der Patienten zu gewährleisten, ist die Erweiterung und Anpassung der MSR-Gebäudeautomation ausschließlich durch den ursprünglichen Hersteller möglich. Aufgrund der Ausführungen besteht daher ein berechtigtes Interesse der Auftraggeberin ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung gemäß § 35 Abs 1 Z 3 lit a BVergG 2018 durchzuführen. |