| Art |
KD_8_2_Z3 Kerndaten für die Bekanntgabe der Änderung von vergebenen Aufträgen und abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen gemäß § 365 Abs. 4 |
| Bezeichnung |
B0171-25 Bauzeit EKS kritischer Weg |
| Kategorie (CPV Hauptteil) |
45000000 Bauarbeiten |
| Auftraggeber |
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| Lieferant |
ARGE H41 Sillschlucht-Pfons |
| Verfahrensart |
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| Beschreibung |
Gegenstand dieser Beschaffung sind die geänderten Umstände der Leistungserbringung, aufgrund von Lieferverzögerungen bei den Stahlbögen, die für die Ertüchtigungsmaßnahmen im EKS vorgesehen sind. Die zusätzliche Mehraufwendungen des AN werden gemäß dem Prüfergebnis seitens der ÖBA aufgrund der MKF 009 "Bauzeit EKS kritischer Weg" abgegolten. |
| Auftragswert vor Veränderung |
655.065.491,01 |
| Auftragswert zusätzliche Leistung |
656.347.808,15 |
| Gründe Notwendigkeit |
Gemäß § 365 Abs 3 Z 6 BvergG 2018 sind Änderungen von Verträgen als unwesentlich anzusehen, wenn a) die Änderung aufgrund von Umständen erforderlich wurde, die ein seiner Sorgfaltspflicht nachkommender Auftraggeber nicht vorhersehen konnte, und b) sich der Gesamtcharakter des Auftrages sich aufgrund der Änderung nicht verändert. Im vorliegenden Fall wird die Änderung des Auftrags aufgrund folgender nicht vorhersehbarer Umstände erforderlich: Durch die Lieferverzögerung der bestellten Materialien (Stahlbögen für Ertüchtigungsmaßnahmen im EKS) fand eine Leistungsstörung statt. Dies wird vom AN durch die Pandemie von Covid-19 und durch den Krieg in der Ukraine begründet. Dies wurde gemäß finaler Beurteilung seitens AG/ÖBA bestätigt. Der Gesamtcharakter des Auftrages wird nicht verändert. Der Bauvertrag B0171 bleibt unverändert, es kommt außerdem zu keiner grundlegenden Änderung im Hinblick auf die Beschaffenheit der Leistung. |
| Bezeichnung der/des Konzession/Auftrages |
B0171-25 Bauzeit EKS kritischer Weg |
| Art der Konzession |
WORKS |