| Art |
KD_8_1_Z4 Kerndaten für die freiwillige Bekanntmachung eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung |
| Bezeichnung |
WKO Inhouse GmbH / Jobportal |
| Kategorie (CPV Hauptteil) |
79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen |
| NUTS |
ATZZZ Extra-Regio NUTS 3 |
| Auftraggeber |
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| Lieferant |
Karriere.at GmbH |
| Verfahrensart |
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| Art des Auftrags |
Dienstleistungsauftrag |
| Beschreibung |
Die WKO Inhouse GmbH der Wirtschaftskammern Österreichs (der AG) ist kammerinterner und zentraler Dienstleister für die Personalabteilungen der Wirtschaftskammerorganisation. In diesem Zusammenhang hat der AG Bedarf an Dienstleistungen im Zusammenhang mit Online-Personalinseraten. Die Beschaffung betrifft folgende Leistungen: a) Bereitstellung von Zugängen zum Online-Karriereportal des Auftragnehmers zur Schaltung von Personalinseraten im vereinbarten Umfang, b) Berücksichtigung und Ausspielung der Personalinserate des Auftraggebers im Rahmen des Werbenetzwerks des Anbieters sowie auf externen Werbekanälen und Social Media im vereinbarten Umfang, c) Bereitstellung eines individuellen Arbeitgeberprofils samt damit verbundenen Dienstleistungen im vereinbarten Umfang und d) Laufende Wartung der Website-/Schnittstellenanbindungen im vereinbarten Umfang. |
| Beschreibung der maßgeblichen Gründe |
Der Auftraggeber hat sich zur Beschaffung der Leistungen beim als Zuschlagsempfänger genannten Unternehmen entschlossen, weil ein einziges Karriereportal mit einer möglichst großen Reichweite benötigt wird, um so auf möglichst einheitliche und einfache Weise einen möglichst breiten Adressatenkreis mit den Stellenanzeigen zu erreichen. Letztlich wird mit den Stellenanzeigen das Ziel verfolgt, möglichst viele geeignete Bewerber anzusprechen, damit in der Folge die Stellenbesetzung mit dem am besten geeigneten Bewerber erfolgen kann. Dem als Zuschlagsempfänger genannten Unternehmen kommen hinsichtlich des entwickelten und vermarkteten Karriereportals Alleinstellungsmerkmale (insbesondere betreffend Bekanntheitsgrad, Reichweite etc) zu. Nach der Marktkenntnis des Auftraggebers ist nur das als Zuschlagsempfänger genannte Unternehmen in der Lage, die beschaffungsgegenständlichen Leistungen zu erbringen. Die Voraussetzungen gemäß § 37 Abs 1 Z 3 lit a) BVergG 2018 liegen damit vor. |
| Tag der erstmaligen Verfügbarkeit |
05.12.2024 |
| Letzte Änderung der Ausschreibung |
05.12.2024 |