| Art |
KD_8_1_Z4 Kerndaten für die freiwillige Bekanntmachung eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung |
| Bezeichnung |
F57/Redundanzumschaltung Rotlichtanlage USTRAB |
| Kategorie (CPV Hauptteil) |
45310000 Installation von elektrischen Leitungen |
| NUTS |
AT130 Wien |
| Auftraggeber |
-
WIENER LINIEN GmbH & Co KG
+43 179090
F56-Vergabe@wienerlinien.at
F56 Materialmanagement, Logistik und kaufmännische Angelegenheiten
Geschäftszahl: F57/22/24
|
| Lieferant |
Siemens Mobility Austria GmbH |
| Verfahrensart |
|
| Art des Auftrags |
Bauauftrag |
| Beschreibung |
Redundanzumschaltung Rotlichtanlage USTRAB |
| Beschreibung der maßgeblichen Gründe |
Im Zuge der Erweiterungen der USTRAB Anlage um die Funktionen RuP (Record und Playback) und Rotlichtfahrtkennung wird die USTRAB als neue Linie in das bestehende System der Zugsicherungsanlagen (ZSA) eingebunden. Um die Anlage nach dem Stand der Technik mit den entsprechenden Sicherheitstechnologien abzusichern, sind diverse Security-Anforderungen für die USTRAB umzusetzen. Die Umsetzung basiert dabei auf den Erfahrungen und Erkenntnissen der bisherigen Projekte mit Security Inhalten wie die ZSA U2 und die ZSA U6.<br />Alle betroffenen Zugsicherungsanlagen und IT-Komponenten wurden von Siemens Mobility Austria GmbH geliefert. Das geistige Eigentum an der Gesamtanlage der USTRAB, einschließlich zugehöriger Software, liegt ausschließlich beim Systemlieferanten. Der Auftraggeber verfügt über keine Rechte an der Anlagensoftware und Dritte haben weder die erforderlichen Kenntnisse noch die praktischen Erfahrungen im Umgang mit den bestehenden Anlagen. Ein anderer Auftragnehmer ist daher nicht in der Lage eine passende Software zu entwickeln sowie die USTRAB als neue Linie in das bestehende System der ZSA zu integrieren.<br />Ein Wechsel des Auftragnehmers würde zu unverhältnismäßigen technischen Schwierigkeiten bei der Nutzung und Wartung der Anlage führen, da die notwendige Kompatibilität und technische Abstimmung mit der bestehenden Infrastruktur nicht mehr gewährleistet wären. Dies könnte nicht nur die Funktionsfähigkeit der Zugsicherungsanlage beeinträchtigen, sondern auch die langfristige Betriebssicherheit gefährden. (§206 Abs 1 Z 4b und 6 BVergG 2018) |
| Tag der erstmaligen Verfügbarkeit |
22.11.2024 |
| Letzte Änderung der Ausschreibung |
22.11.2024 |