| Art |
KD_8_1_Z4 Kerndaten für die freiwillige Bekanntmachung eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung |
| Bezeichnung |
Vertragsänderung gemäß § 365 Abs 3 BVergG -- Rahmenvertrag Rekapitalisierungsmaßnahmen-Projekt (Los 2 Gestionssystem für Forderungen sowie Los 3 Insolvenzbearbeitung, Mahn- und Inkassowesen) |
| Kategorie (CPV Hauptteil) |
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung |
| NUTS |
AT130 Wien |
| Auftraggeber |
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| Lieferant |
Crefo Technology GmbH, Creditreform Wirtschaftsauskunftei Kubicki KG, Österreichischer Verband Creditreform |
| Verfahrensart |
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| Art des Auftrags |
Dienstleistungsauftrag |
| Beschreibung |
Auftraggeberwechsel gemäß § 365 Abs 3 BVergG durch Vertragsübernahme gemäß Änderungsklausel in Punkt 12.2 des Rahmenvertrags im Zuge der Auflösung der COFAG. |
| Aufgeteilt in Lose |
ja |
| Beschreibung der maßgeblichen Gründe |
Die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes - COFAG hat 2022 ein EU-weites Vergabeverfahren betreffend Unterstützung bei der Umsetzung und Durchführung des Rekapitalisierungsmaßnahmen-Projekts durchgeführt. Der Zuschlag wurde in den Losen 2 und 3 an die Bietergemeinschaft Crefo Technology GmbH / Creditreform Wirtschaftsauskunftei Kubicki KG / Österreichischer Verband Creditreform erteilt und mit dieser ein unbefristeter Rahmenvertrag abgeschlossen. Aufgrund der Auflösung der COFAG durch den Gesetzgeber und der Übernahme bestimmter Funktionen der COFAG durch Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft m.b.H. soll der Rahmenvertrag gemäß Änderungsklausel in Punkt 12.2 des Rahmenvertrags durch Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH als neuer Auftraggeber übernommen werden. Bei dem unter VI.5 bekanntgegebenen Datum (Auswahl des Gewinners) handelt es sich um das Datum des ursprünglichen Vertragsabschlusses durch COFAG. Der Vertrag soll im Wege der Vertragsübernahme mit Ablauf des 31.07.2024 auf den neuen Auftraggeber übergehen. |
| Tag der erstmaligen Verfügbarkeit |
13.07.2024 |
| Letzte Änderung der Ausschreibung |
13.07.2024 |