Lieferung eines Ultramikrotoms inkl. Kryokammer

Art KD_8_1_Z4 Kerndaten für die freiwillige Bekanntmachung eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung
Bezeichnung Lieferung eines Ultramikrotoms inkl. Kryokammer
Kategorie (CPV Hauptteil) 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
NUTS AT130 Wien
Auftraggeber
Lieferant Leica Microsystems GmbH
Verfahrensart
Art des Auftrags Lieferauftrag
Beschreibung Lieferung eines Ultramikrotoms inkl. Kryokammer
Beschreibung der maßgeblichen Gründe Das Leica Microsystems UC Enuity ist das einzige am Markt erhältliche Ultramikrotom, das über die folgenden Funktionen verfügt:<br />• Auto-Trim- und Auto-Align-Funktionen: Diese erlauben es auch unerfahrenen Benutzern ohne aufwendiges Training Proben zu trimmen ("Grobschnitt" der Probe vor dem Schneiden) und präzise zu alignieren (korrekte Ausrichtung der getrimmten Probe zum Messer). Hierdurch werden Trainingsaufwand und Handhabung für neue und unerfahrene Benutzer erheblich vereinfachen<br />• Gravitystroke: durch einen bestimmten Powerstroke-Mechanismus wird die Bewegung der Probe so gesteuert, dass Vibrationen und Verschleiß des Messers minimiert werden<br />• Beleuchtung: Drei unabhängige LED-Lichtquellen (insgesamt 69 LEDs) sorgen für optimale Probenausleuchtung, um den Schneidevorgang bestmöglich zu beobachten und zu korrigieren<br />• Kryokammer: drei verschiedenen Betriebsarten (Standard, High-Gas-Flow, Nass-Schneiden) stehen für verschiedene Anforderungen beim Kryo-Schneiden vitrifizierter Proben zur Auswahl und erlauben einen variablem Temperaturbereich von -185 bis +110°C (für Bake-out)<br />Die oben beschriebenen Funktionen sind unter anderem durch die folgenden Patente geschützt:<br />• US Patent US 8001878 B2<br />• US Patent US 7168901 B2<br />• Europäischer Patent Antrag EP 4269983 A1<br />Hierbei wird explizit darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber nach Veröffentlichung der gegenständlichen Bekanntmachung und der hier angeführten Begründung den Auftrag noch nicht umgehend erteilen wird, sondern vielmehr den Ablauf der Stillhaltefrist von 10 Tagen abwarten wird. Auf Grund dieser Bekanntmachung und gemäß § 356 Abs 8 BVergG 2018 ist dann ein Anfechtungsantrag nach Ablauf einer Frist von 10 Tagen nach der erstmaligen Verfügbarkeit der Bekanntmachung ausgeschlossen. Sofern Fragen zur der hier dargestellten sachlichen Begründung bestehen, gibt darüber hinaus der Auftraggeber unter vergabe@terzaki.at Auskunft.
Tag der erstmaligen Verfügbarkeit 14.05.2024
Letzte Änderung der Ausschreibung 14.05.2024
Version 1, XML, zuletzt aktualisiert: 14.05.2024