| Beschreibung der maßgeblichen Gründe |
Das Element Biosciences AVITI Sequenziersystem liest als einziges am Markt erhältliche Benchtop-Sequenziergerät Sequenzen mit weniger als ein Lesefehler pro 10000 gelesenen Basen (>80 % der Sequenzen mit einem Qualitätswert über Q40). Die Lesegenauigkeit bleibt auch nach Homopolymeren mit einer Länge von bis zu 25 Basen unter 2% Fehlerrate. Diese Eigenschaften ergeben sich aus einem verbesserten Signal-Rausch-Verhältnis das zu weniger Lesefehler führt als bei anderen Systemen und zurzeit nur durch die Anwendung von Rolling Circle Amplifikation (Methode zur Vervielfältigung von DNA) und Avidität als Signal-Erzeugung erzeugt werden können. Das AVITI ist das einzige System das gegenwärtig diese Methoden kombiniert. Für spezifische Applikationen (CRISPR-Screens, Amplikon Sequenzierungen, uva.) benötigt die VBCF Next Generation Facility hochqualitative Datensätze (> 90% Median Q30, 1 Billion Reads) und niedrigem Kosten pro Gigabase (< 10 EUR pro Gb). Diese Kombination wird derzeit nur vom AVITI System angeboten. Des Weiteren erlaubt das, im AVITI angewendete, zufällige (random) Clustern im Gegensatz zu fix zugewiesenen Cluster-Positionen (patterned) die Analyse von längeren Fragmenten (1-2kb) die u.A. von am VBC Campus entwickelten Protokollen generiert werden (STARR-seq, UMI-STARR-seq). Um Durchsatz und Flexibilität zu garantieren, benötigt die VBCF ein System, dass zwei Flowcells mit flexiblem Output (100-1000 Millionen Reads pro Flowcell) parallel analysieren kann wobei man jede einzelne Lane einer Flowcell mit unterschiedlichen Proben beladen können muss. Die maximale Leselänge muss zumindest 2x300 Basen betragen um alle Applikationen, die gegenwärtig an der VBCF angeboten werden, abzudecken.<br />Die folgenden Patente sind die Grundlage für die hohe Sensitivität des AVITI Systems:<br />• Oberflächenchemie: US10,704,094; US10,876,148; US10,982,280<br />• Avidite Chemie: US10,768,173<br />• Amplifikation: US10,704,094; US10,876,148<br />• Basecalling: US11,200,446; US11,397,870<br />• Wide Field-of-view Optik: US11,053,540; US11,060,138; US11,339,433; US11,365,444; US11,408,032<br />Hierbei wird explizit darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber nach Veröffentlichung der gegenständlichen Bekanntmachung und der hier angeführten Begründung den Auftrag noch nicht umgehend erteilen wird, sondern vielmehr den Ablauf der Stillhaltefrist von 10 Tagen abwarten wird. Auf Grund dieser Bekanntmachung und gemäß § 356 Abs 8 BVergG 2018 ist dann ein Anfechtungsantrag nach Ablauf einer Frist von 10 Tagen nach der erstmaligen Verfügbarkeit der Bekanntmachung ausgeschlossen. Sofern Fragen zur der hier dargestellten sachlichen Begründung bestehen, gibt darüber hinaus der Auftraggeber unter vergabe@terzaki.at Auskunft. |