| Art |
KD_8_1_Z4 Kerndaten für die freiwillige Bekanntmachung eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung |
| Bezeichnung |
QTOF System |
| Kategorie (CPV Hauptteil) |
38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) |
| NUTS |
AT13 Wien |
| Auftraggeber |
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| Lieferant |
Agilent Technologies Österreich GmbH |
| Verfahrensart |
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| Art des Auftrags |
Lieferauftrag |
| Beschreibung |
Beschaffung eines QTOF System für die Fak. der Chemie. |
| Aufgeteilt in Lose |
ja |
| Beschreibung der maßgeblichen Gründe |
Gem. § 36 Abs 1 BVergG 2018 können Lieferaufträge im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung vergeben werden, wenn „[…] Die Lieferung nur von einem bestimmten Unternehmer erbracht werden kann, weil […] aus technischen Gründen ein Wettbewerb nicht vorhanden ist, oder […] die Lieferung aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten, wie etwa der Rechte am geistigen Eigentum, nur von einem bestimmten Unternehmer erbracht werden kann […] und es keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gibt und der mangelnde Wettbewerb nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Anforderungen des Vergabeverfahrens ist […]“ |
| Tag der erstmaligen Verfügbarkeit |
25.01.2024 |
| Letzte Änderung der Ausschreibung |
25.01.2024 |