Einführung eines Digitalfunksystems (Stationäre Anlagen) - EDS - Wien

Art KD_8_2_Z3 Kerndaten für die Bekanntgabe der Änderung von vergebenen Aufträgen und abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen gemäß § 365 Abs. 4
Bezeichnung Einführung eines Digitalfunksystems (Stationäre Anlagen) - EDS - Wien
Kategorie (CPV Hauptteil) 32000000 Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör
Auftraggeber
Lieferant Frequentis AG
Verfahrensart
Beschreibung Einführung eines Digitalfunksystems (Stationäre Anlagen) - EDS - Wien
Auftragswert vor Veränderung 3.050.000,00
Auftragswert zusätzliche Leistung 3.756.233,74
Gründe Notwendigkeit Die oben genannten Leistungen können nur durch den ursprünglichen AN (=Hersteller der Funkvermittlung), die Fa. Frequentis erbracht werden. Die Wiener Linien haben keine Kenntnis vom Source Code des Funksystems, ohne den die genannten Leistungen jedoch nicht durch Dritte erbracht werden können. Die Leistung könnte daher nur im Rahmen einer kompletten Neuausschreibung des Digitalfunksystems – Stationäre Anlagen mit entsprechend weit höheren Kosten durch Dritte erbracht werden. Die Vertragsänderung ist daher als nicht wesentlich anzusehen, da sie in den Anwendungsbereich von §365 Abs 3 Ziffer 5 des BVergG 2018 fällt.
Bezeichnung der/des Konzession/Auftrages Einführung eines Digitalfunksystems (Stationäre Anlagen) - EDS - Wien
Art der Konzession SUPPLIES
Version 1, XML, zuletzt aktualisiert: 14.01.2024