| Art |
KD_8_2_Z3 Kerndaten für die Bekanntgabe der Änderung von vergebenen Aufträgen und abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen gemäß § 365 Abs. 4 |
| Bezeichnung |
Einführung eines Digitalfunksystems (Stationäre Anlagen) - EDS - Wien |
| Kategorie (CPV Hauptteil) |
32000000 Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör |
| Auftraggeber |
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| Lieferant |
Frequentis AG |
| Verfahrensart |
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| Beschreibung |
Einführung eines Digitalfunksystems (Stationäre Anlagen) - EDS - Wien |
| Auftragswert vor Veränderung |
3.050.000,00 |
| Auftragswert zusätzliche Leistung |
3.756.233,74 |
| Gründe Notwendigkeit |
Die oben genannten Leistungen können nur durch den ursprünglichen AN (=Hersteller der Funkvermittlung), die Fa. Frequentis erbracht werden. Die Wiener Linien haben keine Kenntnis vom Source Code des Funksystems, ohne den die genannten Leistungen jedoch nicht durch Dritte erbracht werden können. Die Leistung könnte daher nur im Rahmen einer kompletten Neuausschreibung des Digitalfunksystems – Stationäre Anlagen mit entsprechend weit höheren Kosten durch Dritte erbracht werden. Die Vertragsänderung ist daher als nicht wesentlich anzusehen, da sie in den Anwendungsbereich von §365 Abs 3 Ziffer 5 des BVergG 2018 fällt. |
| Bezeichnung der/des Konzession/Auftrages |
Einführung eines Digitalfunksystems (Stationäre Anlagen) - EDS - Wien |
| Art der Konzession |
SUPPLIES |