| Beschreibung der maßgeblichen Gründe |
Für den Bereich der HNO-Abteilung im „Mein Hanusch-Krankenhaus“ wird für die Aufbereitung der starren Optiken sowie der flexiblen Endoskope (Naso-Pharyngoskope) ein Reinigungs- und Desinfektionsge-rät, welches – aufgrund der limitierten Platz-Ressourcen – chemothermisch (flexible Endoskope) sowie thermisch (starre Optiken) desinfizieren kann, mit einer möglichst kurzen Laufzeit benötigt.<br />• Laufzeit: Eine möglichst kurze Laufzeit ist notwendig, da die aufzubereitenden Güter zeitnah, insbesondere während der Ambulanz-Öffnungszeiten, erneut zur Anwendung an Patient*innen benötigt werden. Alternativ müsste der Bestand an Optiken und Endoskopen um rd. EUR 50.000,00 aufgestockt werden, um weiterhin die gleiche Anzahl an Patient*innen in der gewohnten Qualität behandeln zu können. Diese Beschaffung wäre somit mit hohen zusätzlichen Kosten verbunden, und würde den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit, an der sich jede Beschaffung der ÖGK zu orientieren hat, entgegenstehen.<br />• Hybride Desinfektion (sowohl chemothermisch als auch thermisch: Da die flexiblen Endoskope nicht so hohen Temperaturen standhalten wie die starren Optiken, ist hier eine chemische Desinfizierung unabdingbar und daher ein Hybrid-RDG zu beschaffen.<br />• Platz-Ressourcen: Im Raum befindet sich neben dem RDG ein Sterilgut-Verbau, ein Trocknungsbereich und ein Stellplatz für die Reinigungsmittel mit Anschluss an das RDG. Der Einsatz eines einzigen Geräts bietet des weiteren notwendige Lagerungs- und Ablageflächen für die Aufbereitung der Optiken und Endoskope. Würden zwei Geräte zum Einsatz kommen, bedeutet dies, dass der Trocknungsbereich und die Reinigungsmittel auf derzeit verfügbaren Lagerungs- und Ablageflächen umgesiedelt werden müssten und der Anschluss der Reinigungsmittel an das RDG deutlich erschwert werden würde. Des Weiteren würde der Wegfall dieser Abstell- und Lagerungsmöglichkeiten ein Arbeiten – in diesen ohnehin sehr beschränkten Räumlichkeiten – deutlich erschweren. Darüber hinaus soll das RDG in der zukünftigen HNO-Verortung im Pav. 6 mitübersiedelt werden (2027). Hierfür stehen gem. der abgenommenen Vorentwurfsplanung 9,37 m² Netto-Nutzfläche zur Verfügung, wodurch sich wiederum eine räumliche Limitation ergibt und somit, gemäß obiger Ausführungen, lediglich ein Hybrid-RDG zum Einsatz kommen kann.<br />• Einschübe: Das zu beschaffende Gerät dekontaminiert maximal gleichzeitig entweder 12 (3 x 4) flexible Endoskope oder 36 (3 x 12) starre Optiken. Kein anderes Gerät weist eine solche Kapazität auf bzw. weisen Geräte anderer Hersteller vordefinierte Einschübe auf, weshalb eine so hohe Kapazität nicht erreicht werden kann. Zusätzlich kommt hinzu, dass das zu beschaffende Gerät als einziges herausnehmbare Gitterkörbe aufweist, welche eine Beladung außer-halb des Geräts ermöglicht. Diese Form der Beladung bedeutet einen sanfteren Umgang mit den aufzubereitenden Gütern, was wiederum dazu führt, dass die aufzubereitenden Güter länger in Verwendung bleiben und eine Neubeschaffung während eines längeren Zeitraums nicht notwendig wird. Diese Neubeschaffungen wären wiederum mit entsprechenden zusätzlichen Kosten verbunden, und würden somit den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit, an der sich jede Beschaffung der ÖGK zu orientieren hat, entgegenstehen.<br />Da Hybrid-RDGs ausschließlich vom Hersteller Beldimed angeboten werden, kann aufgrund obiger Ausführungen nur das Gerät WD 425 beschafft werden. |