| Art |
KD_8_1_Z4 Kerndaten für die freiwillige Bekanntmachung eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung |
| Bezeichnung |
Lieferung von Lizenzen für die Schulnetzwerklösung MNSpro für Schulen in Graz |
| Kategorie (CPV Hauptteil) |
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme |
| NUTS |
AT221 Graz |
| Auftraggeber |
-
ITG Informationstechnik Graz GmbH
+43 3168728404
office@itg.graz.at
RA Dr. Thomas Neger, RAA Mag. Lisa Marie Doriath, Ulm Neger Partner Rechtsanwälte GmbH, Parkstraße 1, 8010 Graz
Geschäftszahl: ThN-23/127
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| Lieferant |
DCCS GmbH |
| Verfahrensart |
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| Art des Auftrags |
Lieferauftrag |
| Beschreibung |
Die ITG Informationstechnik Graz GmbH beabsichtigt die Verlängerung der bestehenden Vereinbarung für die Lieferung einer Management-Software für die Schul-IT (Schulnetzwerklösung MNSpro Lizenzen; betroffen ist der Basisbetrieb von rund 60 Schulen in Graz). |
| Beschreibung der maßgeblichen Gründe |
Die bestehende Vereinbarung über die Lieferung einer Schulmanagement-Software (MNSpro Lizenzen) soll verlängert und an den bisherigen Auftragnehmer, die DCCS GmbH, vergeben werden. Für eine früher durchgeführte Lieferung der DCCS GmbH wird nunmehr eine zusätzliche, verlängerte Lieferung notwendig, welche zur Erweiterung der bestehenden Lieferung bzw der bestehenden Einrichtungen bestimmt ist. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde im gegenständlichen Fall dazu führen, dass die ITG als öffentliche Auftraggeberin Waren mit von der bestehenden Software unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen müsste und dies eine technische Unvereinbarkeit bzw unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung mit sich bringen würde, dies insbesondere in Anbetracht des zeitlichen Horizonts. Zudem dürfte diesfalls auch eine Neueinschulung sämtlicher Nutzer erforderlich sein. Ein Wechsel des Auftragnehmers könnte sogar so weit führen, dass die ITG nicht nur andere Lizenzen bzw eine andere Software, sondern auch eine dieser Software entsprechende Hardware zu besorgen hätte. Da der bestehende Lieferauftrag für maximal zwei weitere Jahre verlängert werden soll, wird die in § 36 Abs 1 Z 6 BVergG 2018 geregelte Laufzeit von („in der Regel“) höchstens drei Jahren nicht überschritten. Darüber hinaus liegt gegenständlich auch eine „technische Ausschließlichkeit“ nach § 36 Abs 1 Z 3 lit b BVergG 2018 vor und kann die Lieferung auch aus diesem Grund nur von der DCCS GmbH erbracht werden. Aus diesen Gründen ist ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung nach § 36 Abs 1 Z 6 iVm § 36 Abs 1 Z 3 lit b BVergG 2018 durchgeführt worden. |
| Tag der erstmaligen Verfügbarkeit |
03.12.2023 |
| Letzte Änderung der Ausschreibung |
03.12.2023 |