A4 Ost Autobahn, Fahrstreifenerweiterung und Generalerneuerung, Knoten Prater bis Knoten Schwechat - Straßenplanung Bauprojekt
| Art | KD_8_2_Z3 Kerndaten für die Bekanntgabe der Änderung von vergebenen Aufträgen und abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen gemäß § 365 Abs. 4 |
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| Bezeichnung | A4 Ost Autobahn, Fahrstreifenerweiterung und Generalerneuerung, Knoten Prater bis Knoten Schwechat - Straßenplanung Bauprojekt |
| Kategorie (CPV Hauptteil) | 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen |
| Auftraggeber |
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| Lieferant | Ingenieurbüro ste.p ZT-GmbH Zentrale |
| Verfahrensart | |
| Beschreibung | Leistungsumfang ist die Straßenplanung des Bauprojekts für die Fahrstreifenerweiterung (FSE) auf der Richtungsfahrbahn (RFB) Ungarn bis km 6,8 und die Generalerneuerung (GE) auf der RFB Wien und der RFB Ungarn der A4 Ost Autobahn im Bereich Knoten Prater bis Knoten Schwechat (Betriebsumkehr): FSE RFB Ungarn KN Prater – Betriebsumkehr km 0,3 – km 6,8 GE RFB Ungarn KN Prater – ASt Simmeringer Haide km 0,7 – km 6,8 GE RFB Wien KN Prater – B1120 Haiderbrücke km 0,5 – km 4,4 - Anpassung Lärmschutz und Entwässerung im Bereich von FSE und GE und darüber hinaus im Bereich von B1120 Haiderbrücke bis KN Schwechat - Umplanung (Verlegung und getrennte Führung) des parallel zur A4 verlaufenden Begleitweges / Fahrradweges, im Bereich von Baulosanfang bis rund km 3,0 |
| Angabe/Anzahl KMU der Auftragnehmer ist | 6 |
| Auftragswert vor Veränderung | 275.691,16 |
| Auftragswert zusätzliche Leistung | 23.274,06 |
| Gründe Notwendigkeit | Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, da die gegenständliche Vertragsänderung in einem engen wirtschaftlichen bzw. technischen Zusammenhang mit dem ursprünglichen Auftrag steht (erforderliche Leistung für Leistungsziel). Dieser würde für den Auftraggeber zudem zu erheblichen Schwierigkeiten in der Auftragsabwicklung, wie z.B. zusätzliche Schnittstellen, Projektverzögerungen, aber auch zu beachtlichen Mehrkosten aufgrund von Doppelbearbeitungen, Einarbeitungen, etwaigen zeitlichen Verzögerungen usw. führen.<br />Die Änderung wurde aufgrund von Umständen erforderlich, die trotz Erfüllung aller Sorgfaltspflichten nicht vorhergesehen werden konnten. Der Gesamtcharakter des Auftrages verändert sich aufgrund der Änderung nicht. |
| Bezeichnung der/des Konzession/Auftrages | A4 Ost Autobahn, Fahrstreifenerweiterung und Generalerneuerung, Knoten Prater bis Knoten Schwechat - Straßenplanung Bauprojekt |
| Art der Konzession | SERVICES |