Ex-Ante Transparenzbekanntmachung Ultraschallgerät HKH

Art KD_8_1_Z4 Kerndaten für die freiwillige Bekanntmachung eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung
Bezeichnung Ex-Ante Transparenzbekanntmachung Ultraschallgerät HKH
Kategorie (CPV Hauptteil) 33112200 Ultraschallanlage
NUTS AT13 Wien
Auftraggeber
Lieferant Canon Medical Systems GesmbH
Verfahrensart
Art des Auftrags Lieferauftrag
Beschreibung Auftragsgegenständlich ist die Beschaffung eines Ultraschallgeräts für die 1. Medizinische Abteilung des "Mein Hanusch-Krankenhauses".
Beschreibung der maßgeblichen Gründe Die OEGK betreibt in Wien einen Gesundheitsverbund (GV) mit 5 Standorten. Ziele sind:<br />1) Einheitliches Leistungsangebot in einem Stufenmodell (Konzentration höherwertiger Leistungen an einzelnen Standorten, breites Angebot von niederwertigen Leistungen),<br />2) Verbundweite Leistungsangebotsplanung,<br />3) Schneller Zugang der PatientInnen zu hochwertigen Leistungen mit medizinischer Gatekeeper-Funktion (Bereitstellung benötigter Leistungen unter abgesicherter Indikation),<br />4) Verbundweite gemeinsame Ressourcennutzung mit einheitlicher Leistungsstruktur,<br />5) Breite Ausbildung der MitarbeiterInnen in ambulanten und stationären Bereichen, in Frequenz und Spezialleistungsbereichen,<br />6) Einheitliche PatientInnendokumentation über den gesamten Verbund mit nahtlosem Wechsel zwischen ambulanter und stationärer Versorgung,<br />7) Reduktion von Wartung und Betriebskosten med. Produkte,<br />8) Vereinfachung der Administration.<br />Im Bereich der Internen Medizin, welcher an allen 5 Standorten des GV vertreten ist, ist bei Ultraschall (US)-Geräten ein sehr hoher Harmonisierungsgrad (> 90 %) durch Produkte von Canon gegeben.<br />Ein inhomogener Gerätepark erzeugt für MitarbeiterInnen bei Personalrotationen innerhalb der Abteilung ständigen Umlernaufwand und führt zur Reduktion der Effizienz und Effektivität.<br />Durch die einheitliche Bedienung der US-Geräte können Bedienfehler im stressigen Klinikalltag vermieden werden, dies fördert somit die Patientensicherheit und die Risikominimierung.<br />Nur zeitweilig an Geräten eingesetzte MitarbeiterInnen („Springer“) müssen zwingend an allen möglichen Geräten eingeschult werden.<br />Die Harmonisierung von US-Geräten ist somit eine essentielle Voraussetzung für Effizienz und die Stärkung von Synergien, Stabilität und Nachvollziehbarkeit klinischer Prozesse.<br />Um die Nutzung der verschiedenen Funktionen der Ultraschallgeräte im Klinikalltag zu optimieren (Autooptimierung, Bildexport, Backuperstellung, Datensicherung, Fehlersuche und Volumenmessungen etc.) und um Anwendungsfehler weitgehend zu vermeiden (die Spezifikationen sind von Gerät zu Gerät unterschiedlich) ist die Harmonisierung auf dezidierte Serien vom gleichen Hersteller unabdingbar.<br />Die Fokussierung auf einen Anbieter soll beibehalten werden, da anderenfalls der Nutzen der gegebenen Harmonisierung zerschlagen wäre:<br />• die verbundweite Ressourcennutzung wäre nicht mehr ohne weiteres gegeben und ein Arbeitsplatzwechsel würde andere Geräte bedeuten,<br />• der Schulungsaufwand würde steigen,<br />• Wartungs- und Betriebskosten würden sich erhöhen,<br />• die Wartungsplanung würde erschwert,<br />• der Austausch der Schallköpfe zwischen den Geräten wäre nicht gewährleistet (insbesondere relevant für die Ausfallsicherheit),<br />• doppeltes Sonden-Pooling wäre erforderlich und<br />• ein erhöhter gebundener Kapitaleinsatz wäre erforderlich.
Tag der erstmaligen Verfügbarkeit 15.06.2023
Letzte Änderung der Ausschreibung 15.06.2023
Version 1, XML, zuletzt aktualisiert: 15.06.2023