ORF23006 - Verlängerung Rahmenvereinbarung GLT und BMA
Art | KD_8_1_Z4 Kerndaten für die freiwillige Bekanntmachung eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung |
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Bezeichnung | ORF23006 - Verlängerung Rahmenvereinbarung GLT und BMA |
Kategorie (CPV Hauptteil) | 31625200 Brandmeldeanlagen |
NUTS | AT1 OSTÖSTERREICH |
Auftraggeber |
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Lieferant | Siemens AG Österreich |
Verfahrensart | |
Art des Auftrags | Bauauftrag |
Beschreibung | Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Erweiterung, Erneuerung und Wartung der Gebäudeleittechnik (Siemens Siclimat X) sowie der Brandmeldeanlage (Siemens SIGMASYS Sinteso) im Raum Wien für die Dauer von 4 Jahren. Die bestehenden Anlagen wurden 1993 errichtet und schrittweise weiter ausgebaut. Derzeitiger Ausbaugrad: - Anstieg der Datenpunkte von 16.600 auf ca. 35.000 auf der GLT; - Erneuerung aller BMZ auf die neue Generation FS20 Sinteso; - Anstieg der Brandmelder von 4364 auf 7754 Stk. |
Beschreibung der maßgeblichen Gründe | Die Systementscheidung wurde 1993 getroffen und seither durchgehend von Siemens abgewickelt und betreut.<br />Die Auswirkungen zweier paralleler Gebäudeleittechnik - Systeme bzw.<br />eines Systemumstieges bei der Brandmeldeanlage sind kurz zusammengefasst folgende:<br />- geringere "Durchgängigkeit" des Gesamtsystems, die essenziell notwendig für<br />einen energieoptimierten Betrieb der haustechnischen Anlagen ist,<br />- Installation einer Schnittstelle zwischen zwei unterschiedlichen Gebäudeleitsystemen wird keine 100-prozentige Integration der beiden Systeme erzielen bzw. wird dadurch eine zusätzliche Fehlerquelle geschaffen,<br />- erheblicher Mehraufwand bei der Errichtung, Wartung und Instandhaltung durch<br />notwendige Leistungen beider Systemlieferanten aufgrund der Schnittstellenthematik,<br />- die Reaktionszeiten bei Störungen verlängern sich,<br />- erhöhter bzw. zusätzlicher Einschulungsaufwand für die Mitarbeiter,<br />- erhöhter Aufwand für Logistik und Ersatzteilhaltung.<br />Gemäß den verbindlichen Anschaltbedingungen von Brandmeldeanlagen (TRVB S 114), müssen Brandmeldeanlagen, die an die Feuerwehr angeschlossen werden, der TRVB 123 S<br />entsprechen (siehe TRVB S 114, 4.1.1). In der TRVB 123 S wird in Punkt 2.2.1 eine Systemprüfung durch eine akkreditierte Prüfstelle gefordert. Folglich müssen alle Komponenten einer Brandmeldeanlage im Systemverbund geprüft sein; der Einsatz von zwei oder mehr verschiedenen Systemen bzw. Komponenten ist nicht zulässig!<br />Damit wäre ein Systemumstieg mit einem Komplettaustausch des Bestandsystems<br />verbunden.<br />Aus den oben angeführten Gründen ist die Wahl dieses Unternehmens sachlich gerechtfertigt, objektiv nachvollziehbar sowie wegen der technischen Besonderheit unabdingbar. Kein anderes Unternehmen ist in der Lage, den Auftrag entsprechend den Anforderungen des ORF (marktführendes Unternehmen in Österreich) technisch, wirtschaftlich und organisatorisch sinnvoll durchzuführen. |
Tag der erstmaligen Verfügbarkeit | 10.05.2023 |
Letzte Änderung der Ausschreibung | 10.05.2023 |