| Art |
KD_8_1_Z4 Kerndaten für die freiwillige Bekanntmachung eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung |
| Bezeichnung |
Betriebs- und Wartungsvereinbarung WienMobil-App |
| Kategorie (CPV Hauptteil) |
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung |
| NUTS |
AT130 Wien |
| Auftraggeber |
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| Lieferant |
Upstream - next level mobility GmbH |
| Verfahrensart |
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| Art des Auftrags |
Dienstleistungsauftrag |
| Beschreibung |
Betriebs- und Wartungsvereinbarung WienMobil-App |
| Beschreibung der maßgeblichen Gründe |
Bei Wien Mobil App und der Sercive Plattform des Auftragnehmers greifen Weiterentwicklungen in die bereits vorhandene Software ein. Eine Ausschreibung würde voraussetzen, dass die WL über alle Rechte verfügen, was nur teilweise der Falle ist. Bei der bisherigen, stufenweisen Weiterentwicklung der Software kam zu einer Verflechtung der Urheberrechte des Auftragnehmers und WL, die kaum mehr, bzw. nur unter erheblichem personellem und finanziellen Einsatz zugeordnet bzw. abgegolten werden könnten. Die Integration eines weiteren Anbieters in die Softwarearchitektur bzw. neben der bestehenden Softwarearchitektur ist zwar technisch möglich, aber zeit- und kostenintensiv, da Parallelstrukturen aufgebaut werden müssen bzw. zusätzlichen Programmieraufwänden notwendig werden und hat zur Folge, dass sich die Weiterentwicklung verlangsamt und verkompliziert. Die Leistung würde sich durch eine Ausschreibung erheblich verteuern und – im Vergleich zur Weiterentwicklung aus einer Hand – auch verschlechtern. Die Tatbestandsvoraussetzungen des § 206 Abs 1 Z4 BVergG liegen daher vor, da eine vernünftige Alternative zum Verhandlungsverfahren mit nur einem Bieter, bzw. eine Ersatzlösung nicht ersichtlich ist. Es kann für die Weiterentwicklung der Wien Mobil App und der Service Plattform ein Verhandlungsverfahren mit nur einem Bieter durchgeführt werden. |
| Tag der erstmaligen Verfügbarkeit |
12.02.2023 |
| Letzte Änderung der Ausschreibung |
12.02.2023 |